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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/10/pm_075.php 29.05.2015 02:27:41 Uhr 16.08.2024 05:53:03 Uhr

Gut ausgebildet: Diensthunde der Landeshauptstadt Dresden

Asko, Gonzo und Cobra haben sich weitergebildet. Gemeinsam mit ihren Diensthundeführern waren die Vierbeiner bei ihrem jährlichen Fitnessscheck und haben zwei Wochen geübt und ihr Können unter Beweis gestellt. Davon konnten sich Pressevertreter heute live überzeugen.

Das Sachgebiet Besondere Einsatzgruppe der Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt Dresden besitzt drei Diensthunde: Schäferhund „Asko" ist drei Jahre alt und wird von Diensthundeführer Marcel Langenbacher betreut. Der belgische Schäferhund (Malinois) „Gonzo" ist schon fünf Jahre alt und wird von Jens Ulbrich geführt. Cobra ist die Jüngste mit gerade mal 20 Monaten. Ihren Dienst versieht sie mit Sven Böhm.

Die Diensthunde wohnen in den Familien der Diensthundeführer. Sie sind als reine Schutzhunde ausgebildet. Die Diensthundeführer müssen mit ihren Diensthunden einen Grundlehrgang mit abschließender Prüfung absolvieren. Diese Ausbildung und die Weiterbildung wird im Special-Dog- Center Schmidt in Waldheim durchgeführt.

Das Special-Dog-Center besitzt die Ausbildung und Zertifizierung für Polizei, Militär, Bundespolizei, Zoll, Ordnungsämter sowie private Sicherheitsunternehmen im In-und Ausland.

Die Grundausbildung und die Prüfung bestehen aus zwei Teilen: Gehorsam und Schutzdienst.

Zur Ausbildung Gehorsam gehören z. B. Übungen wie:

- das Ablegen der Diensthunde in der Gruppe

- die Leinenführigkeit

- die Unbefangenheit in der Personengruppe

- Überprüfung der Schussfestigkeit

- Platz mit Entfernen und Abholen

- Freisprung über eine Hürde

- Klettersprung über eine Schrägwand

Im Schutzdienst lernen die Diensthunde, ihrem Menschen bei der Identitätsfeststellung und Angriffen aus der Personengruppe zu helfen. Außerdem proben die Tiere den Einsatz bei Überfall durch einen Scheintäter.

Hund und Mensch müssen diese Prüfung jährlich absolvieren. Damit wird die Diensttauglichkeit der Diensthunde und der Diensthundeführer sichergestellt. Die Prüfungen werden von einem unabhängigen Leistungsrichter im Diensthundewesen der Polizei durchgeführt.

Einsatz der Diensthunde:

Die Diensthunde sind Einsatzmittel des Vollzugsdienstes und Hilfsmittel der körperlichen Gewalt i. S. d. Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen. (SächsPolG)

Sie können zu polizeilichen Maßnahmen herangezogen werden, bei denen ihr Einsatz unmittelbar zweckmäßig erscheint. Unter diesen polizeilichen Maßnahmen fallen zum Beispiel:

- Übertragene polizeiliche Vollzugsaufgaben auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen des SächsPolG, des GefHundG, der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden und der Strafprozessordnung.

-Kontrollen der Parkanlagen durch präventive Fußstreifen

-Kontrollen von Jugendtreffs und bekannten Treffs des Trinkermilieus durch präventive Fußstreife

-Kontrollen im Landschaftsschutzgebieten (z. B. Grillen und Lagerfeuer Elbwiesen).

Die Diensthundehaltung, Aus- und Weiterbildung und die Einsätze der Diensthunde sind in der Dienstanweisung für das Diensthundewesen der Landeshauptstadt Dresden geregelt.

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