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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/10/pm_072.php 29.05.2015 02:27:38 Uhr 16.08.2024 06:04:51 Uhr

Ablösung des Ausgleichsbetrages im Sanierungsgebiet Plauen

Auf Antrag der Landeshauptstadt Dresden verlängerte der Fördermittelgeber die Laufzeit des Sanierungsverfahrens in Dresden-Plauen bis Ende 2011. Somit haben die Hauseigentümer noch bis zum 30. November 2010 die Möglichkeit, eine vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages schriftlich zu vereinbaren.

Das Stadtplanungsamt informierte in Bürgerversammlungen die Grundstückseigentümer im September und Oktober 2009 in Plauen über dieses Verfahren. Der Ausgleichsbetrag ist ein Beitrag, der nach Baugesetzbuch (BauGB) Paragraf 154 von der Landeshauptstadt Dresden erhoben werden kann. Er betrifft ausschließlich die Bodenwerterhöhungen, die durch die öffentlichen Sanierungsmaßnahmen entstanden sind.

Kontakt für Fragen und für die Abwicklung der Vereinbarungen: Stadtplanungsamt,

Abteilung Stadterneuerung, Herr Sydow, Technisches Rathaus im WTC, Freiberger Straße 39, 5. Etage, Zimmer 5331, Telefon 4 88 36 50, E-Mail hsydow@dresden.

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