Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/10/pm_067.php 29.05.2015 02:27:37 Uhr 04.01.2025 19:04:30 Uhr |
Neue Personalausweise ab 1. November
In einem Pressegespräch informierte Bürgermeister Detlef Sittel heute über die Einführung des neuen Personalausweises:
Behält mein bisheriger Personalausweis seine Gültigkeit? Alle bisher ausgestellten Dokumente behalten Ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Eine Umtauschpflicht für alle alten Personalausweise besteht nicht.
Wann benötige ich einen neuen Personalausweis? Wenn der aktuelle Personalausweis seine Gültigkeit verliert und kein gültiger Reisepass vorhanden ist; bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises sowie bei Namensänderung, bspw. durch Heirat oder Adoption.
Wo kann ich den neuen Personalausweis beantragen? Bürgerinnen und Bürger können ihren Personalausweis bei der örtlich zuständigen Behörde persönlich beantragen. Dies ist in Dresden in jedem Bürgerbüro oder Meldestelle möglich.
Was ist bei der Beantragung zu beachten? Was ist neu? Zur Beantragung eines Personalausweises muss jede Bürgerin und jeder Bürger unter Vorlage der im Besitz befindlichen Personaldokumente und der Geburts- oder Heiratsurkunde persönlich im Bürgerbüro oder in der Meldestelle vorsprechen. So, wie beim Reisepass bereits seit 2007, wird ab dem 1.November ein Lichtbild, welches den biometrischen Anforderungen entspricht, benötigt.
Personaldokumente für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren sind von den Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind zu beantragen.
Neu ist: Die Möglichkeit der Speicherung von Fingerabdrücken. Die Ausweisinhaberin oder der Ausweisinhaber entscheiden grundsätzlich selbst, ob sie ihre Fingerabdrücke abgeben und im Chip speichern lassen wollen. Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller ab einem Alter von 15 Jahren und neun Monaten erhält im Rahmen des Antragsprozesses Informationsmaterial zur Online-Ausweisfunktion. Der Ausweishersteller (Bundesdruckerei) versendet nach Beantragung und vor Ausgabe eines Personalausweises einen PIN-Brief an den/die Antragsteller/-in. Dieser Brief enthält eine 5-stellige Transport - PIN, eine Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Bei der Aushändigung des Ausweises entscheidet die Antragstellerin oder der Antragsteller selbst, ob er die Online-Ausweisfunktion nutzen möchte.
Welche Kosten sind damit verbunden? Bei der Beantragung muss eine Gebühr in Höhe von 28, 80 Euro entrichtet werden, wenn der Antragsteller älter als 24 Jahre ist. Hat er das 24. Lebensjahr noch nicht erreicht, betragen die Kosten 22,80 Euro. Die gebührenfreie Ausstellung des ersten Personalausweises entfällt.
Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller bedürftig ist, kann nach Prüfung der Sachlage die Gebühr reduziert oder von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.
Wie lange dauert die Ausstellung des neuen Personalausweises? Von der Antragstellung bis zur Aushändigung wird mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen gerechnet.
Welche Vorteile hat der neue Personalausweis? Handlicherer Umgang durch das Checkkartenformat; sicherer Umgang bei Onlinegeschäften im Internet durch die Online-Ausweisfunktion; bessere Kontrolle über Ihre persönlichen Daten: Im Rahmen der Online- Ausweisfunktion bestimmen die Bürger selbst, welche Daten sie zur Übermittlung freigeben; besserer Kinder- und Jugendschutz durch die mit der Online-Ausweisfunktion verbundenen Alters- bzw. Wohnortabfrage; Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltung: Behörden haben die Möglichkeit Leistungen im Internet anzubieten; dies ist gerade für Personen mit einer Behinderung von Vorteil, die sich Wege in die Behörde sparen können; Speicherung des Gesichtsbildes und freiwillige Speicherung von zwei Fingerabdrücken und damit eine eindeutige Bestimmung der Zugehörigkeit zur Person zum Ausweis; höhere Sicherheit vor Fälschungen; vorbereitet für Nutzung der digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur
Was verbirgt sich hinter der Online-Ausweisfunktion? Der Identitätsnachweis mit der Online-Ausweisfunktion ermöglicht, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen – im Sinne von „Das bin ich“. Die Online-Ausweisfunktion ist dafür gedacht, das Ausweisen und Anmelden im Rahmen elektronischer Dienstleistungen zu vereinfachen. Solche Dienste können die Online-Services von privatwirtschaftlichen Unternehmen wie Online-Shops, Banken oder E-Mail-Anbietern sein. Aber auch Anbieter aus der Verwaltung (z. B. Kfz-Ummeldung oder Beantragung von Geburtsurkunden) könnten die Funktionalitäten des Personalausweises für ihre Aufgaben nutzen.
Die Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweisesentscheiden, erhalten die Möglichkeit, ihre Identität in der elektronischen Kommunikation mit dem Ausweis nachzuweisen (Online-Ausweisfunktion). Damit kann man sich, auch ohne persönlich anwesend zu sein, überall dort ausweisen, wo Dienstleistungen personalisiert – also direkt für den einzelnen Nutzer bestimmt oder angepasst – angeboten werden. Sie ersetzt bei Online-Diensten, bspw. das Ausfüllen von Registrierungsformularen und das Anmelden mit Benutzernamen und Passwort (Pseudonymfunktion). Sie erleichtert das Identifizieren an Informations- und Verkaufsautomaten, bspw. beim Kauf von Fahrkarten. Das Übertragen personenbezogener Daten im Internet wird wesentlich eingeschränkt. Es besteht besserer Schutz vor Online-Kriminalität. Barrierefreier Zugang für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, bspw. bei Behördengängen.
Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, muss diese auf dem Personalausweis eingeschaltet sein. Für den heimischen Gebrauch benötigt der Personalausweisinhaber ein Lesegerät und eine Treiber-Software, den so genannten Ausweis-App.
Informationen dazu erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de
Alle Diensteanbieter, die die Verwendung der Online-Ausweisfunktion anbieten, müssen zuvor eine staatliche Berechtigung erhalten haben. Nur mit dieser können die Diensteanbieter den Nutzer bitten, sich elektronisch auszuweisen. Die Daten, die an einen Diensteanbieter übermittelt werden, werden vorab dem Nutzer zur Auswahl angezeigt. Er oder sie haben dann noch die Möglichkeit, einzelne Datenkategorien abzuwählen. Erst wenn die persönliche PIN eingegeben wurde, werden die Informationen übermittelt. Durch dieses Verfahren können sowohl der Nutzer als auch der Online-Anbieter sicher sein, dass ihr jeweiliges Gegenüber derjenige ist, für den er sich ausgibt.
Was bedeutet die elektronische Signatur und wo kann ich sie erhalten? Im Rahmen von Vertragsabschlüssen müssen gelegentlich Erklärungen abgegeben werden, die der Schriftform bedürfen, also eigenhändig unterschrieben werden müssen. Dies gilt beispielsweise bei bestimmten Miet-, Versicherungs- oder Darlehensverträgen, für Vollmachten und andere Willenserklärungen.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dient dazu, Verträge elektronisch rechtsverbindlich zu unterzeichnen, i. S. v. „das habe ich geschrieben“. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Zusätzlich lässt sie erkennen, ob Dokumente nach dem Signieren verändert worden sind. Jeder Ausweisinhaber kann die Unterschriftsfunktion nutzen. Dafür muss er ein sogenanntes Signaturzertifikat bei einem Dienstleister (Signaturanbieter – Trustcenter) erwerben. Eine Liste der Anbieter finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de
Inwieweit ist der neue Personalausweis sicherer? Alle Informationen und Übertragungen des Personalausweises sind durch international anerkannte und etablierte Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt. Ein Zugriffssystem, das auf staatlich vergebenen Berechtigungen basiert, regelt, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf. Die Nutzer brauchen demnach nicht zu befürchten, dass ihre personenbezogenen Daten bei der Übertragung abgefangen oder von Unberechtigten missbraucht oder ausgelesen werden.
Der neue Personalausweis bietet maximale Sicherheit vor Identitätsdiebstahl. Nicht zuletzt durch die Aufnahme der Fingerabdrücke ist eine eindeutige Zuordnung zur Person gewährleistet.
Wie auch schon der bisherige Ausweis enthält der neue Personalausweis zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. U. a. gehören dazu: der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen (sogenannte Guillochen), Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden, Hologramme und Kippbilder. Das Auslesen des Personalausweises funktioniert nur in Verbindung mit entsprechenden Lesegeräten und Eingabe der persönlichen PIN bzw. Zugangsnummer. Die Entfernung ist dabei auf wenige Zentimeter beschränkt und daher ein unbemerktes Auslesen, z. B. aus der Tasche heraus, nicht möglich.
Gibt es auch für Kinder neue Ausweise? Die Personalausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Kinder und Jugendliche werden weiterhin Kinderreisepässe oder Reisepässe ausgestellt. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Sorgeberchtigte für ihre Kinder auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres Personalausweise beantragen können.
Der neue Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Checkkartenformat. Ein integrierter kontaktloser Chip erlaubt Funktionen wie die Online-Ausweisfunktion, die qualifizierte elektronische Signatur, sowie die hoheitliche Biometriefunktion.
Weitere wichtige Informationen z. B. zum Datenschutz, zu gesetzlichen Grundlagen, zur Datensicherheit und zur IT-Sicherheit finden Sie unter www.personalausweisportal.de
Behält mein bisheriger Personalausweis seine Gültigkeit? Alle bisher ausgestellten Dokumente behalten Ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Eine Umtauschpflicht für alle alten Personalausweise besteht nicht.
Wann benötige ich einen neuen Personalausweis? Wenn der aktuelle Personalausweis seine Gültigkeit verliert und kein gültiger Reisepass vorhanden ist; bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises sowie bei Namensänderung, bspw. durch Heirat oder Adoption.
Wo kann ich den neuen Personalausweis beantragen? Bürgerinnen und Bürger können ihren Personalausweis bei der örtlich zuständigen Behörde persönlich beantragen. Dies ist in Dresden in jedem Bürgerbüro oder Meldestelle möglich.
Was ist bei der Beantragung zu beachten? Was ist neu? Zur Beantragung eines Personalausweises muss jede Bürgerin und jeder Bürger unter Vorlage der im Besitz befindlichen Personaldokumente und der Geburts- oder Heiratsurkunde persönlich im Bürgerbüro oder in der Meldestelle vorsprechen. So, wie beim Reisepass bereits seit 2007, wird ab dem 1.November ein Lichtbild, welches den biometrischen Anforderungen entspricht, benötigt.
Personaldokumente für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren sind von den Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind zu beantragen.
Neu ist: Die Möglichkeit der Speicherung von Fingerabdrücken. Die Ausweisinhaberin oder der Ausweisinhaber entscheiden grundsätzlich selbst, ob sie ihre Fingerabdrücke abgeben und im Chip speichern lassen wollen. Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller ab einem Alter von 15 Jahren und neun Monaten erhält im Rahmen des Antragsprozesses Informationsmaterial zur Online-Ausweisfunktion. Der Ausweishersteller (Bundesdruckerei) versendet nach Beantragung und vor Ausgabe eines Personalausweises einen PIN-Brief an den/die Antragsteller/-in. Dieser Brief enthält eine 5-stellige Transport - PIN, eine Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Bei der Aushändigung des Ausweises entscheidet die Antragstellerin oder der Antragsteller selbst, ob er die Online-Ausweisfunktion nutzen möchte.
Welche Kosten sind damit verbunden? Bei der Beantragung muss eine Gebühr in Höhe von 28, 80 Euro entrichtet werden, wenn der Antragsteller älter als 24 Jahre ist. Hat er das 24. Lebensjahr noch nicht erreicht, betragen die Kosten 22,80 Euro. Die gebührenfreie Ausstellung des ersten Personalausweises entfällt.
Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller bedürftig ist, kann nach Prüfung der Sachlage die Gebühr reduziert oder von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.
Wie lange dauert die Ausstellung des neuen Personalausweises? Von der Antragstellung bis zur Aushändigung wird mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen gerechnet.
Welche Vorteile hat der neue Personalausweis? Handlicherer Umgang durch das Checkkartenformat; sicherer Umgang bei Onlinegeschäften im Internet durch die Online-Ausweisfunktion; bessere Kontrolle über Ihre persönlichen Daten: Im Rahmen der Online- Ausweisfunktion bestimmen die Bürger selbst, welche Daten sie zur Übermittlung freigeben; besserer Kinder- und Jugendschutz durch die mit der Online-Ausweisfunktion verbundenen Alters- bzw. Wohnortabfrage; Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltung: Behörden haben die Möglichkeit Leistungen im Internet anzubieten; dies ist gerade für Personen mit einer Behinderung von Vorteil, die sich Wege in die Behörde sparen können; Speicherung des Gesichtsbildes und freiwillige Speicherung von zwei Fingerabdrücken und damit eine eindeutige Bestimmung der Zugehörigkeit zur Person zum Ausweis; höhere Sicherheit vor Fälschungen; vorbereitet für Nutzung der digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur
Was verbirgt sich hinter der Online-Ausweisfunktion? Der Identitätsnachweis mit der Online-Ausweisfunktion ermöglicht, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen – im Sinne von „Das bin ich“. Die Online-Ausweisfunktion ist dafür gedacht, das Ausweisen und Anmelden im Rahmen elektronischer Dienstleistungen zu vereinfachen. Solche Dienste können die Online-Services von privatwirtschaftlichen Unternehmen wie Online-Shops, Banken oder E-Mail-Anbietern sein. Aber auch Anbieter aus der Verwaltung (z. B. Kfz-Ummeldung oder Beantragung von Geburtsurkunden) könnten die Funktionalitäten des Personalausweises für ihre Aufgaben nutzen.
Die Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweisesentscheiden, erhalten die Möglichkeit, ihre Identität in der elektronischen Kommunikation mit dem Ausweis nachzuweisen (Online-Ausweisfunktion). Damit kann man sich, auch ohne persönlich anwesend zu sein, überall dort ausweisen, wo Dienstleistungen personalisiert – also direkt für den einzelnen Nutzer bestimmt oder angepasst – angeboten werden. Sie ersetzt bei Online-Diensten, bspw. das Ausfüllen von Registrierungsformularen und das Anmelden mit Benutzernamen und Passwort (Pseudonymfunktion). Sie erleichtert das Identifizieren an Informations- und Verkaufsautomaten, bspw. beim Kauf von Fahrkarten. Das Übertragen personenbezogener Daten im Internet wird wesentlich eingeschränkt. Es besteht besserer Schutz vor Online-Kriminalität. Barrierefreier Zugang für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, bspw. bei Behördengängen.
Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, muss diese auf dem Personalausweis eingeschaltet sein. Für den heimischen Gebrauch benötigt der Personalausweisinhaber ein Lesegerät und eine Treiber-Software, den so genannten Ausweis-App.
Informationen dazu erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de
Alle Diensteanbieter, die die Verwendung der Online-Ausweisfunktion anbieten, müssen zuvor eine staatliche Berechtigung erhalten haben. Nur mit dieser können die Diensteanbieter den Nutzer bitten, sich elektronisch auszuweisen. Die Daten, die an einen Diensteanbieter übermittelt werden, werden vorab dem Nutzer zur Auswahl angezeigt. Er oder sie haben dann noch die Möglichkeit, einzelne Datenkategorien abzuwählen. Erst wenn die persönliche PIN eingegeben wurde, werden die Informationen übermittelt. Durch dieses Verfahren können sowohl der Nutzer als auch der Online-Anbieter sicher sein, dass ihr jeweiliges Gegenüber derjenige ist, für den er sich ausgibt.
Was bedeutet die elektronische Signatur und wo kann ich sie erhalten? Im Rahmen von Vertragsabschlüssen müssen gelegentlich Erklärungen abgegeben werden, die der Schriftform bedürfen, also eigenhändig unterschrieben werden müssen. Dies gilt beispielsweise bei bestimmten Miet-, Versicherungs- oder Darlehensverträgen, für Vollmachten und andere Willenserklärungen.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dient dazu, Verträge elektronisch rechtsverbindlich zu unterzeichnen, i. S. v. „das habe ich geschrieben“. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Zusätzlich lässt sie erkennen, ob Dokumente nach dem Signieren verändert worden sind. Jeder Ausweisinhaber kann die Unterschriftsfunktion nutzen. Dafür muss er ein sogenanntes Signaturzertifikat bei einem Dienstleister (Signaturanbieter – Trustcenter) erwerben. Eine Liste der Anbieter finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de
Inwieweit ist der neue Personalausweis sicherer? Alle Informationen und Übertragungen des Personalausweises sind durch international anerkannte und etablierte Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt. Ein Zugriffssystem, das auf staatlich vergebenen Berechtigungen basiert, regelt, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf. Die Nutzer brauchen demnach nicht zu befürchten, dass ihre personenbezogenen Daten bei der Übertragung abgefangen oder von Unberechtigten missbraucht oder ausgelesen werden.
Der neue Personalausweis bietet maximale Sicherheit vor Identitätsdiebstahl. Nicht zuletzt durch die Aufnahme der Fingerabdrücke ist eine eindeutige Zuordnung zur Person gewährleistet.
Wie auch schon der bisherige Ausweis enthält der neue Personalausweis zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. U. a. gehören dazu: der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen (sogenannte Guillochen), Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden, Hologramme und Kippbilder. Das Auslesen des Personalausweises funktioniert nur in Verbindung mit entsprechenden Lesegeräten und Eingabe der persönlichen PIN bzw. Zugangsnummer. Die Entfernung ist dabei auf wenige Zentimeter beschränkt und daher ein unbemerktes Auslesen, z. B. aus der Tasche heraus, nicht möglich.
Gibt es auch für Kinder neue Ausweise? Die Personalausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Kinder und Jugendliche werden weiterhin Kinderreisepässe oder Reisepässe ausgestellt. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Sorgeberchtigte für ihre Kinder auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres Personalausweise beantragen können.
Der neue Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Checkkartenformat. Ein integrierter kontaktloser Chip erlaubt Funktionen wie die Online-Ausweisfunktion, die qualifizierte elektronische Signatur, sowie die hoheitliche Biometriefunktion.
Weitere wichtige Informationen z. B. zum Datenschutz, zu gesetzlichen Grundlagen, zur Datensicherheit und zur IT-Sicherheit finden Sie unter www.personalausweisportal.de