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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/10/pm_056.php 29.05.2015 02:27:26 Uhr 30.11.2024 01:56:06 Uhr

Laub auf Straßen und Wiesen – Anlieger sind in der Pflicht

Das Laub fällt von den Bäumen. Die Anlieger sind alle Jahre wieder gefordert, das Laub von Bäumen und Sträuchern, dem so genannten Straßenbegleitgrün, zu beräumen. Das ist in der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Dresden festgelegt. Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft erinnert daran. Oft werden diese Pflichten von den Anliegern lediglich auf den befestigten Flächen, zum Beispiel öffentlichen Geh- und Radwegen, erledigt.

Nicht beräumtes Laub schädigt Wiesenflächen dauerhaft. Die Laubschicht wird feucht und erstickt das flächige Grün. Die Herstellung des Ursprungszustandes der Grünflächen ist für die Kommune kostenaufwändig.

Auf folgenden Straßen beispielsweise ist das Straßenbegleitgrün von Laub zu beräumen: Nöthnitzer Straße, Karcherallee, Tiergartenstraße, Dohnaer Straße, Fetscherstraße, Meußlitzer Straße zwischen Putjatinplatz und Am Sand.
Anlieger, die ihre Pflichten nicht erfüllen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß Paragraf 52 Absatz 2 SächsStrG droht eine Geldbuße bis 500 Euro.

Das Laub von Straßenbegleitgrün kann, wie bereits im Amtsblatt vom 26. August 2010 veröffentlicht, gebührenfrei bei den Wertstoffhöfen der Landeshauptstadt Dresden entsorgt werden. Nähere Informationen stehen im Internet unter www.dresden.de oder können telefonisch unter (03 51) 4 88 96 00 bzw. per Mail unter abfallwirtschaft@dresden.de erfragt werden.

Die Straßenreinigungssatzung ist im Internet unter www.dresden.de veröffentlicht. Sie ist auch in der Broschüre „In Ordnung! Stadtrecht für jedermann“ enthalten, die in den Ortsämtern, im Rathaus und den Verwaltungsstellen ausliegt.

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