Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/10/pm_019.php 29.05.2015 02:27:01 Uhr 04.01.2025 19:24:11 Uhr |
Lohnsteuerkarten von diesem Jahr gelten auch für 2011
Die Papierkarte ist dennoch ein Auslaufmodell
Die Lohnsteuerkarten von diesem Jahr gelten mit den eingetragenen Freibeträgen auch für 2011 weiter, informiert das Einwohner- und Standesamt Dresden. Es werden keine Lohnsteuerkarten für das nächste Jahr durch die Meldebehörde ausgestellt. Hintergrund ist, dass ab 1. Januar 2011 für Lohnsteuer-Angelegenheiten ausschließlich die Finanzämter zuständig werden. Diese führen 2012 die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ein. Dann hat die Papierversion endgültig ausgedient.
Die weiter gültigen Lohnsteuerkarten 2010 wurden den Dresdner Einwohnerinnen und Einwohnern bereits im September und Oktober 2009 von der Landeshauptstadt zugeschickt. Danach und noch bis zum 30. Dezember 2010 werden sie in den Dresdner Bürgerbüros und Meldestellen ausgestellt. Änderungen, die noch in diesem Jahr gültig werden, nehmen ebenfalls die städtischen Bürgerbüros und Meldestellen vor. Änderungen hingegen, die ab 1. Januar 2011 Gültigkeit erlangen, sind bei den Finanzämtern zu beantragen. Dies kann bereits ab 1. November 2010 erfolgen. Beim Finanzamt sind ab 2011 auch all jene richtig, die eine Lohnsteuerkarte oder Ersatzlohnsteuerkarte benötigen, weil sie von 2010 keine haben.
Weichen Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 von den Gegebenheiten zu Beginn des Jahres 2011 ab oder ergeben sich im Jahr 2011 Veränderungen, ist jeder verpflichtet, die Aktualisierungen beim Finanzamt vornehmen zu lassen. Dazu gehören Änderungen von Kinderfreibeträgen oder Lohnsteuerklassen, etwa infolge von Ehescheidung oder Dauernd-getrennt-Lebens. Auch der Wegfall von Voraussetzungen für die Bescheinigung der Steuerklasse II, also des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende, oder die Verringerung eingetragener Freibeträge sollten dem Finanzamt angegeben werden, sonst kann es zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen.
Ab dem Jahr 2012 wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Sämtliche antragsgebundenen Einträge und Freibeträge sind deshalb ab dem Jahr 2012 erneut beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.
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