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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/10/pm_018.php 29.05.2015 02:27:56 Uhr 19.10.2024 04:59:22 Uhr

Weitere Dresdner Einbahnstraßen öffnen sich für Radfahrer

Neuregelungen kommen nächste Woche am Hauptbahnhof und in Dresden-Löbtau  

 

 

In Kürze öffnen sich weitere Dresdner Einbahnstraßen für Radfahrer. So dürfen sie zukünftig in beiden Richtungen unterwegs sein im Stadtzentrum an der Straße Am Hauptbahnhof zwischen Wiener Platz und Bayrischer Straße und in Dresden-Löbtau auf der Schillingstraße zwischen Gröbelstraße und Tharandter Straße. Die Neuregelungen gelten nach Ausschilderung, die Anfang der nächsten Woche angebracht wird.  

Folgende Vorteile sind mit den neuen Radverkehrslösungen verbunden: Auf dem Weg zum Hauptbahnhof können Radfahrer dann von der Prager Straße oder der Reitbahnstraße kommend bequem die Bayrische Straße erreichen und weiter in die Südvorstadt und zur Technischen Universität gelangen. Die stark befahrende Bundesstraße 170 kann damit von Radfahrern gemieden werden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Aufwertung der Aufenthaltsfunktion des Bahnhofsvorplatzes wird die zulässige Geschwindigkeit hier auf 20 km/h begrenzt.

Auch in Dresden-Löbtau erhöht sich punktuell die Sicherheit für Radfahrer. Sie können nun die stark frequentierte Kesselsdorfer Straße umfahren. Aus Löbtau kommend erreichen sie über die Schillingstraße leichter die Tharandter Straße und gelangen dann weiter über die Freiberger Straße oder die Löbtauer Straße in Richtung Stadtzentrum oder über die Nossener Brücke in die Südvorstadt und zur Technischen Universität. Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen und des Verkehrsablaufes wird auf der Schillingstraße das Parken am rechten Fahrbahnrand zugelassen, während es auf der linken Straßenseite eingeschränkt wird.

Die Freigabe von Einbahnstraßen verbessert insgesamt die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs, weil Umwege vermieden und weniger befahrene Nebenstraßen genutzt werden können. Sie ist in Deutschland seit 1997 möglich. Nach der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung im September 2009 wurden die Rahmenbedingungen für die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in beiden Richtungen weiter vereinfacht. Demnach muss die Straße ausreichend breit, der Streckenverlauf übersichtlich sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt sein.

In Dresden wurden seitdem 23 Einbahnstraßenabschnitte für Radfahrer geöffnet, darunter die Alaunstraße, die Böhmische Straße, die Ringstraße und zuletzt im Mai dieses Jahres ein Teilstück des Dammweges.

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