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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/09/pm_140.php 29.05.2015 02:26:35 Uhr 18.09.2024 10:15:28 Uhr

Rechtslage beim Gehölzschutz

In den letzten Tagen gab es viele Anfragen der Dresdner Bevölkerung zur Gültigkeit der Gehölzschutzsatzung. Der Sächsische Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft hat dazu folgende Erläuterung veröffentlicht:

„Kernpunkte zum Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes

Das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes wurde am 1. September 2010 vom Sächsischen Landtag beschlossen. Darin wurden die staatlichen Vorkaufsrechte nach dem Sächsischen Wassergesetz und dem Sächsischen Naturschutzgesetz abgeschafft sowie der Anwendungsbereich der kommunalen Baumschutzsatzungen eingeschränkt. Damit besteht für die Bürger nunmehr die Möglichkeit, ohne Beantragung nach eigenem Ermessen

  • Bäume und Hecken in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz
  • Bäume mit einem Stammumfang bis zu einem Meter, gemessen in einem Meter Höhe, auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken
  • Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken

zu fällen oder zurückzuschneiden. Sie müssen die Regelungen ihrer kommunalen Baumschutzsatzungen insoweit nicht beachten.

Die kommunalen Baumschutzsatzungen gelten jedoch für alle anderen darüber hinaus gehenden Fälle fort. Soweit danach Fällanträge notwendig sind, muss die Behörde hierüber innerhalb von drei Wochen entscheiden. Das Verfahren ist kostenfrei. Allerdings können weiterhin Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen angeordnet werden.

Auch zu beachten sind alle anderen naturschutzrechtlichen Regelungen, zum Beispiel das generelle Fällverbot zwischen

  • dem 1. März und dem 30. September
  • der Schutz von Streuobstwiesen als Biotop
  • oder der besondere Schutz bestimmter Arten, zum Beispiel der Eibe.

Die vereinfachten Möglichkeiten des Gesetzes können ab seinem Inkrafttreten nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt genutzt werden. Damit ist im Oktober dieses Jahres zu rechnen."

Im Internet unter www.smul.sachsen.de ist ein Link zu der Veröffentlichung zu finden.

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