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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/09/pm_012.php 29.05.2015 02:24:45 Uhr 18.09.2024 10:32:09 Uhr

Schulanmeldungen an Grundschulen für das Schuljahr 2011/2012 sind im Oktober

Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2011/2012 für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2005 geboren sind, die Schulpflicht.

Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2011 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.

Die Stadtverwaltung bittet die Eltern und andere Sorgeberechtigte, ihr Kind an einer Grundschule des Grundschulbezirkes anzumelden. Welche Grundschulen infrage kommen, steht in der Meldebestätigung des Schulverwaltungsamtes. Die Bescheinigung wird bis zum 30. September 2010 zugesendet. Die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des o. g. Geburtszeitraumes besteht auch dann, wenn keine Meldebestätigung zugeht.

Zur Schulanmeldung mitzubringen sind der Personalausweis der Eltern bzw. Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2011/2012 (Meldebestätigung). Über die Aufnahme und die Zuweisung entscheidet der Schulleiter.

Auch Kinder, die eine andere als die zuständige kommunale Grundschule oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen nach der Grundschulordnung für den Freistaat Sachsen zuerst in einer der für das Kind zuständigen kommunalen Grundschulen angemeldet werden.

Für die Anmeldung sind folgende Termine vorgesehen:

Donnerstag, 21. Oktober 2010 von 14 bis 18 Uhr

Dienstag, 26. Oktober 2010 von 14 bis 18 Uhr

 

Alle Grundschulen in der Landeshauptstadt Dresden und weitere Hinweise finden Sie unter:

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