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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/08/pm_088.php 29.05.2015 02:13:51 Uhr 18.09.2024 10:36:02 Uhr

Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit durch Freistaat und Stadt

Immer mehr Dresdner Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Ihrer Freizeit ehrenamtlich. In Dresden wird dieses Engagement bereits seit vielen Jahren mit der Ausreichung des Dresdner Ehrenamtspasses an engagierte Ehrenamtler gewürdigt.

Zum 1. Januar 2010 wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz eine Sächsische Ehrenamtskarte als Dank und Anerkennung für geleistetes bürgerschaftliches Engagement eingeführt. Die Landeshauptstadt Dresden reicht einmalig diese bis 31. Dezember 2012 geltende Ehrenamtskarte an ehrenamtlich Tätige aus, welche in Dresden wohnen oder ihr Ehrenamt in Dresden ausführen. Die Antragsteller müssen außerdem das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden jährlich ehrenamtlich tätig sein und das Ehrenamt seit mindestens drei Jahren ausüben.

Verbunden mit der Sächsischen Ehrenamtskarte sind verschiedene Vergünstigungen. So erhalten die Inhaberinnen und Inhaber zum Beispiel ermäßigten Eintritt in Sachsens Burgen und Schlössern.

Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es über das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz oder im Internet unter http://www.ehrenamt.sachsen.de/. In den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Dresden sind ebenfalls Antragsformulare und auch Informations-Flyer vorhanden.

Die Anträge können an das Team Sächsische Ehrenamtskarte, Barteldesplatz 2 in 01309 Dresden geschickt werden oder bei den Bürgerbüros zur Weiterleitung abgegeben werden.

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