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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/08/pm_045.php 29.05.2015 02:13:29 Uhr 18.09.2024 10:30:25 Uhr

Gartenabfälle gehören nicht in den Wald

Unsachgemäße Entsorgung schadet Mensch und Natur

Mitarbeiter der Unteren Forstbehörde stellen bei Kontrollen häufig fest, dass siedlungsnahe Waldteile und Bereiche um Kleingartenanlagen im gesamten Stadtgebiet mit Gartenabfällen verunreinigt werden. Das Ablagern, Kompostieren oder Verrotten von Pflanzenabfällen ist gemäß § 2 der Pflanzenabfallverordnung des Freistaates Sachsen (PflAbfVO vom 25. September 1994) nur auf dem eigenen Grundstück zulässig. Laut Sächsischem Waldgesetz begeht jeder Bürger, welcher seine Pflanzenabfälle in den Wald wirft, eine Ordnungswidrigkeit. Pflanzenreste sind auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren. Reicht der Platz dafür nicht aus, müssen die Bürgerinnen und Bürger die Biotonnen oder, bei saisonbedingt größeren Mengen, die Annahmestellen der Landeshauptstadt nutzen. Waldeigentümer dulden keine Ablagerungen von Gartenabfällen auf ihrem Grundbesitz. Mit den Abfällen gelangen Schädlinge wie Käfer oder Pilze in den Wald, darunter auch gefährliche Arten, die europaweit einer Quarantäne unterliegen. Gartenabfälle enthalten Samen, die waldnahe Pflanzen verdrängen oder zur massiven Invasion fremder Pflanzen führen. Die verrottenden Abfälle sorgen außerdem für eine Nährstoffüberfrachtung der Böden, die die Wachstumsbedingungen der Vegetation verändern und die Gewässer verunreinigen. Nähere Informationen zur Entsorgung von Garten- und Bioabfällen bietet der an alle Haushalte ausgegebene Abfallkalender der Landeshauptstadt Dresden.
Anfragen und Hinweise nimmt das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft unter Telefon
(03 51) 4 88 96 33 sowie die Untere Forstbehörde unter Telefon (03 51) 4 88 70 58 entgegen. Informationen gibt es außerdem im Internet unter www.dresden.de/abfall und unter E-Mail abfallwirtschaft@dresden.de.

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