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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/08/pm_039.php 29.05.2015 02:13:17 Uhr 18.09.2024 10:29:19 Uhr

Street View bis Jahresende auch für Dresden angekündigt

Landeshauptstadt Dresden informiert über Rechte für Mieter und Eigentümer

Google Deutschland will nach eigenen Informationen Street View für die 20 größten deutschen Städte bis zum Jahresende frei schalten. Der digitale Dienst stellt dann detailreiche Straßenansichten in 360° Perspektive im Internet zur Verfügung. Auch Dresdens Straßen können dann online besichtigt werden.

Allerdings steht der Dienst in der Kritik von Datenschützern. Nicht jeder möchte sein Haus oder seine Wohnung frei im Internet anzeigen lassen.
Die Landeshauptstadt Dresden weist deshalb darauf hin, dass Mieter und Hauseigentümer, die mit der Veröffentlichung ihres Hauses in Google Street View nicht einverstanden sind, in den nächsten vier Wochen bei Google einen Antrag auf Unkenntlichmachung ihres Hauses stellen können. Dies kann per Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, oder per E-Mail an streetview-deutschland@google.com geschehen. Außerdem, so eine Information des Unternehmens, soll ab kommender Woche unter www.google.de/streetview eine Funktion bereitstehen, die es ermöglicht, den Standort seines Hauses per Satellitenkarte zu markieren und Google aufzufordern, es unkenntlich zu machen. Auch dieser Weg soll vier Wochen bestehen bleiben.

Wichtig ist, dass sich Mieter und Hauseigentümer selbstständig an das Unternehmen wenden. Die Landeshauptstadt Dresden ist nicht befugt gegenüber Google die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen für die Dresdnerinnen und Dresdner sicherzustellen.

Der Zweite Bürgermeister Detlef Sittel weist deshalb darauf hin, dass jeder Bürger sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen sollte. Der neue Internetdienst ist nur ein Beispiel für die gesteigerte Verantwortung des einzelnen in der virtuellen Welt.

Anträge, die bereits in der Vergangenheit bei Google eingegangen sind, werden nach Informationen des Unternehmens umgesetzt, ohne dass der Antragssteller sich jetzt erneut melden muss. Umfangreiche Informationen zum Thema und auch Musterwidersprüche sind auf den Internetseiten des Bundesverbraucherschutzministeriums www.bmelv.de zu finden.

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