Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/08/pm_011.php 29.05.2015 02:12:56 Uhr 04.01.2025 19:19:51 Uhr |
Broschüre zum Stadtrecht informiert über Anliegerpflichten
Aktuell in allen Bürgerbüros und Rathäusern kostenlos erhältlich
Die Bürgerbroschüre zum Dresdner Stadtrecht erscheint neu. Unter dem Titel „In Ordnung! Stadtrecht für jedermann" liegt sie ab nächster Woche in den Informationsstellen der Dresdner Bürgerbüros, Rathäuser, Ortsämter und Ortschaften kostenfrei aus. Das kleine Heft mit der aktuellen Polizeiverordnung, der Straßenreinigungssatzung und der Winterdienst-Anliegersatzung informiert über Ordnungsregelungen und Anliegerpflichten.
Wann können Bohrmaschine oder Rasenmäher lärmen? Zu welchen Zeiten dürfen Flaschen in die Wertstoffcontainer geworfen werden? Ist das Autowaschen am Straßenrand erlaubt? Dürfen Hunde auf Kinderspielplätze? Wo gilt für sie Leinenzwang? Welche öffentlichen Grillplätze kann man nutzen? Und schließlich im Winter besonders wichtig: Wer muss vor der Haustür Schnee schieben und gegen Glätte streuen? Solche und noch mehr Fragen finden in der Broschüre eine Antwort. Die Kenntnis der Paragrafen hilft, sich selbst richtig zu verhalten und notfalls anderen Personen mit sachlichen Argumenten zu begegnen. Die Publikation erscheint bereits in zehnter Auflage und 15 000 Exemplaren. Geändert wurde zuletzt die Polizeiverordnung. Sie lässt inzwischen mehr öffentlich nutzbare Grillplätze zu und regelt außerdem die Wertstoffcontainer-Einwurfzeiten an Sonnabenden differenzierter.
Jenen, die eine umfassendere Übersicht zum geltenden Recht benötigen, bietet die Stadt zusätzlich das Handbuch „Stadtrecht" an. Die Loseblattsammlung mit fortlaufenden Ergänzungen enthält alle kommunalen Satzungen, Verordnungen, Entgeltregelungen und Richtlinien. Sie kostet 25,49 Euro komplett. Ergänzungslieferungen werden mit 4 Cent je Seite zuzüglich Versandkosten berechnet. Das Handbuch ist beim Haupt- und Personalamt zu beziehen, erreichbar über Telefon 4 88 45 60, Telefax 4 88 45 13 oder E-Mail haupt-und-personalamt@dresden.de. Zahlreiche stadtrechtliche Regelungen sind auch im Internet unter www.dresden.de/satzungen abzurufen.
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