Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/07/pm_029.php 29.05.2015 02:12:16 Uhr 04.01.2025 18:58:15 Uhr |
Stadtrat beschließt Dresdner Sortimentsliste
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 3. Juni die Dresdner Sortimentsliste beschlossen. Die Sortimentsliste ist eine Ergänzung zum bereits 2007 beschlossenen Zentrenkonzept Dieses grenzt die zentralen Versorgungsbereiche in der Stadt ab: in wohn nahe Zentren (z. B. Trachenberger Platz), Ortsteilzentren (z. B. Leipziger und Oschatzer Straße), das Stadtzentrum Innenstadt und komplexe Einzelhandelsstandorte (z. B. Elbepark). Mit der Dresdner Sortimentsliste besitzt die Stadtplanung nun ein Klarstellungsinstrument, welches es ihr ermöglicht, Einzelhandelsvorhaben hinsichtlich ihrer Zentrenrelevanz zu beurteilen.
Die Dresdner Sortimentsliste soll dazu beitragen, in den zentralen Versorgungsbereichen eine kompakte, nutzungsgemischte Struktur zu erhalten oder zu entwickeln. Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Zentren ist neben der räumlichen Nähe vor allem die richtige Handelsmischung. Bestimmte Sortimente, wie Lebensmittel, Schuhe oder Bekleidung sind für die Zentrenentwicklung besonders wichtig. Daher sollten sie vorrangig innerhalb der im Zentrenkonzept 2007 definierten Zentren angeboten werden. Andere Sortimente, zum Beispiel Möbel, Baumarkt- oder Gartenzubehör, können schon aufgrund der Platzverhältnisse nur sehr begrenzt in den Zentren angeboten werden. Sie sind meist nur für einen Einkauf mit dem Pkw prädestiniert, wofür eher dezentrale Standorte in Frage kommen.
Bei der Erarbeitung der Dresdner Sortimentsliste wurden insgesamt 46 klar abgegrenzte Sortimente definiert, die anhand verschiedener Kriterien und in Diskussion mit den Verbänden und Kammern des Handels in die Kategorien zentrenrelevant und nicht zentrenrelevant unterteilt wurden.
Diese Unterteilung erleichtert die Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben. Darüber hinaus bildet die Dresdner Sortimentsliste für Sortimentsausschlussfestsetzungen in Bebauungsplänen eine rechtssichere Grundlage.
Die Dresdner Sortimentsliste hat als Ergänzung zum informellen Zentrenkonzept keine unmittelbar rechtliche Außenwirkung. Eventuelle Bedenken, die Liste sei zu starr und unflexibel, sind unbegründet, denn es sind immer Ausnahmen zulässig. Es ist auch weiterhin möglich, dass Bäcker, Fleischer oder Getränkehändler in den Wohngebieten kleine Geschäfte eröffnen. Für bestehende Betriebe, gleich welcher Art, gilt ohnehin generell der Bestandsschutz.
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