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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/07/pm_018.php 29.05.2015 02:12:08 Uhr 18.09.2024 10:22:12 Uhr

Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab 1. September 2010

Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen hat die Betriebskostenermittlung für das Jahr 2009 abgeschlossen. Folgende Betriebskosten hat er dabei je Platz und Monat errechnet:

  Krippe  Kita  Hort   Ganztagesbetreuung*
  in Euro in Euro in Euro in Euro
Personalkosten 633,11 292,73 172,12 241,25
Sachkosten 177,93 138,91  81,35 173,28
Betriebskosten GESAMT 811,04 431,64 253,47 414,53

Prozentwert für 
Elternbeitragsberechnung

23 % 30 %  30 %  25 %
Elternbeiträge (9 Std.) 186,54 129,49  76,04  103,63

Differenz zu den bestehenden
Elternbeiträgen

+ 3,62 - 0,88 - 1,13  + 10,04
Prozentuale Veränderung
Elternbeiträge
+ 2,0 % - 0,7 % - 1,5 %  + 10,7 %

(* Schulen f. Lernförderung und Erziehungshilfe)

Das Sächsische Gesetz über Kindertageseinrichtungen besagt, dass die Betriebskosten bis zum 30. Juni 2010 zu ermitteln und bekannt zu machen sind. Die Veröffentlichung der Betriebskosten für Dresdner Kindertageseinrichtungen und die daraus resultierenden Elternbeiträge erfolgen im Dresdner Amtsblatt am 8. Juli 2010. Somit können die neuen Elternbeiträge gemäß der Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden zum 1. September 2010 in Kraft treten.

Die Elternbeitragssatzung sieht vor, dass 23 Prozent der Betriebskosten in der Krippe, 30 Prozent der Betriebskosten im Kindergarten und im Hort sowie 25 Prozent der Betriebskosten in Einrichtungen der Ganztagesbetreuung an Schulen zur Lernförderung und an der Schule für Erziehungshilfe als Elternbeiträge berechnet werden. Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle erfolgt eine Staffelung der Elternbeiträge. Für das zweite Kind sind dann 60 Prozent des ungekürzten Elternbeitrages zu zahlen. Für allein erziehende Eltern ermäßigen sich die Elternbeiträge um jeweils 10 Prozent. Das dritte und jedes weitere Kind einer Familie werden beitragsfrei betreut.

Vor allem gestiegene Ausgaben im Personalbereich führen insgesamt zu einem Anstieg der Elternbeiträge. Die Personalkostensteigerungen gehen einerseits auf den Einsatz zusätzlicher Fachkräfte im Krippenbereich, als auch auf höhere Tarifentgelte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst seit Einführung eines gesonderten Tarifwerkes im November 2009 zurück.

Bei den kommunalen Einrichtungen sind die Personalkosten um 1,9 Prozent gestiegen, bei den freien Trägern um 1,3 Prozent. Diesen Anstieg konnte der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen überwiegend durch geringere Sachkosten ausgleichen. Diese sind im Wesentlichen den verminderten Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen zuzurechnen. Die Ausgaben für Instandhaltungen konzentrieren sich vor allem auf Einrichtungen mit hohem Krippenanteil. Bei der Ganztagesbetreuung der Schule zur Lernförderung führt die Brandschutzertüchtigung in der Kita Omsewitzer Ring 6 zu steigenden Betriebskosten und damit gestiegenen Elternbeiträgen.