Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/05/pm_072.php 29.05.2015 02:09:44 Uhr 04.01.2025 19:07:34 Uhr |
Tornado verursachte große Schäden im Seifersdorfer Tal – Waldflächen und Wege gesperrt
Die Landeshauptstadt Dresden, Untere Forstbehörde - hier handelnd als Forstpolizeibehörde gemäß § 41 SächsWaldG - erlässt gemäß § 13 Abs. 2 SächsWaldG nachfolgende Allgemeinverfügung.
1. Auf den Waldflächen des Seifersdorfer Tales (Gemarkung Schönborn) hat der Tornado vom 24. Mai 2010 zu erheblichen Windwürfen und -brüchen geführt. Viele Waldwege sind unpassierbar und durch überhängende Bäume gefährdet. Deshalb sind sämtliche Waldflächen und sämtliche nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege in den Wäldern gemäß § 13 Abs. 1 und § 50 Abs. 1 Nr.1 SächsWaldG im Seifersdorfer Tal gesperrt.
2. Die Sperrung wird mit ihrer Bekanntgabe durch Rundfunk und Presse wirksam und gilt gegenüber jedermann bis auf Widerruf. Die Sperrung gilt nicht für Waldbesitzer und deren Beauftragte.
3. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung sind gemäß § 52 Abs. 3 SächsWaldG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis 10 000 Euro, bedroht. Überdies können die Forstschutzbeauftragten und die Vollzugspolizeibediensteten Platzverweise aussprechen.
4. Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.
Die Sperrung dient dem Schutz von Leib und Leben der Waldbesucher sowie der gefahrenlosen Beseitigung des Wurf- und Bruchholzes. Die Sperrung der Waldflächen ist daher unvermeidlich. Die Anordnung des Sofortvollzuges war erforderlich, um den mit der Verfügung verfolgten Zweck zu erreichen.
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