Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/05/pm_068.php 29.05.2015 02:09:40 Uhr 30.11.2024 01:44:38 Uhr |
Finanzausschuss beschließt Gewerbesteuererlass für Karstadt
Bei Zustandekommen eines Insolvenzplanes würden die Gläubiger auf bis zu 97 Prozent ihrer Ansprüche gegen Karstadt verzichten. Der dadurch entstehende Sanierungsgewinn unterliegt formal der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Für den Fortbestand des Unternehmens muss jedoch zunächst der Insolvenzplan zu Stande kommen.
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