Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/03/pm_108.php 29.05.2015 02:07:35 Uhr 04.01.2025 19:23:41 Uhr |
Hinweise des Ordnungsamtes zum Osterfest
Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Osterfest weist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden auf die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt vom 20. November 1992, zuletzt geändert am 27. März 2008, GVBl. S. 274) hin.
Aufgrund der besonderen Schutzvorschriften des § 6 SächsSFG sind am Karfreitag öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages zuwiderlaufen, sowie öffentliche Sportveranstaltungen während des ganzen Tages verboten. Das bedeutet für alle Tanzlustbarkeiten am Gründonnerstag, den 1. April 2010 bereits das Ende um 24 Uhr sowie für Spielhallen, Bowling- und Billardcenter oder ähnliche Einrichtungen, die Sicherstellung der Nutzungsunterlassung der Sportbereiche ab 0 Uhr am 2. April 2010.
Außerdem verweist das Ordnungsamt auf das Spielverbot für Theater- und Varietéveranstaltungen, die dem Charakter dieses Tages widersprechen und dessen Darbietungsinhalt der Belustigung bzw. spaßhaftem Zeitvertreib gewidmet ist.
Der Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
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