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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/03/pm_028.php 29.05.2015 02:06:29 Uhr 02.12.2024 02:45:58 Uhr

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Jeder Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten ist verpflichtet, seine ausgedienten Geräte vom Restabfall getrennt zu sammeln. Das ist im Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16. Mai 2005 (ElektroG) festgeschrieben. Aus den Altgeräten werden wertvolle Sekundärrohstoffe gewonnen und Schadstoffe fachgerecht entsorgt.

 

- Elektro-Altgeräte aus privaten Haushalten

Elektro-Altgeräte aus privaten Haushalten können auf den acht städtischen Wertstoffhöfen gebührenfrei abgegeben werden. Haushaltsgroß- und Kühlgeräte, bei denen mindestens eine Kante länger als 60 Zentimeter ist, werden auf Wunsch gegen eine Gebühr von 20 Euro pro Gerät abgeholt. Geräte, die noch in einem gebrauchsfähigen Zustand sind, können bei den städtischen Gebrauchtwarenbörsen angeboten werden.

Die Adressen und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und Gebrauchtwarenbörsen sind dem Abfallkalender zu entnehmen oder können im Internet unter www.dresden.de/abfall abgerufen und am Abfall-Info-Telefon unter (03 51) 4 88 96 33 erfragt werden.

 

- Elektro-Altgeräte von Gewerbetreibenden

Gewerbetreibende können Altgeräte in haushaltstypischer Art und Menge ebenfalls gebührenfrei auf den städtischen Wertstoffhöfen abgeben. Auskunft erteilt der Gewerbe-Abfallberater unter Telefon (03 51) 4 88 96 44.

 

- Elektro-Altgeräte von Händlern und Vertreibern

Händler und Vertreiber, die Altgeräte aus privaten Haushalten zurücknehmen, können folgende Geräte noch bis zum 31. März 2010 im Recycling- und Entsorgungszentrum Kaditz, Scharfenberger Straße 146, Telefon 4 45 51 79, abgeben: Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik.

Ab 1. April 2010 nimmt diese Geräte der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Ortsverband Dresden e. V. - Inpuncto Werkstätten, Werftstraße 5, kostenfrei entgegen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7 bis 15 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter (03 51) 4 24 97 73.

Die Becker Umweltdienste GmbH, Werftstraße 5, Telefon (03 51) 8 00 17 11, nimmt ebenfalls Kühlgeräte, Gasentladungslampen und Haushaltskleingeräte entgegen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und Sonnabend von 8 bis 12 Uhr.

Die Anlieferung von mehr als 20 Haushaltsgroßgeräten, Kühlgeräten, Informations- und Telekommunikationsgeräten sowie Geräten der Unterhaltungselektronik ist anzumelden und die Herkunft der Geräte mit Adresslisten und Unterschriften nach Geräteart nachzuweisen.

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