Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/02/pm_033.php 29.05.2015 02:05:29 Uhr 18.09.2024 10:22:44 Uhr

Gilt die Gehölzschutzsatzung in Dresden noch?

Aufgrund zahlreicher Anfragen zur Gültigkeit der kommunalen Gehölzschutzsatzung informiert das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden:

Die sächsische Staatsregierung strebt eine landesweit gültige Änderung zum Geltungsbereich von kommunalen Baumschutzsatzungen an. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen müssen vom Sächsischen Landtag beschlossen werden. Dieses Verfahren hat erst begonnen. Das eigenständige Verfahren der Landeshauptstadt Dresden zur Neufassung der Gehölzschutzsatzung aus dem Jahr 2009 wurde mit Blick auf diese angekündigte Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes zurückgestellt.

Es gilt weiterhin die Satzung der Landeshauptstadt Dresden zum Schutz von Bäumen und anderen wertvollen Gehölzen (Gehölzschutzsatzung) vom 16. Juni 1995, geändert durch Änderungssatzung vom 25. November 1999. Die Satzung liegt in den Ortsämtern, Ortschaftsverwaltungen und Bürgerbüros aus oder kann im Internet eingesehen und heruntergeladen werden unter www.dresden.de/faellantrag. Anträge können online unter www.dresden.de/faellantrag sowie formlos oder per Formular gestellt werden. Die Formulare liegen in Bürgerbüros, Ortsämtern und im Rathaus aus oder werden auf Anfrage zugeschickt.

Für Fragen steht das Sachgebiet Gehölzschutz, Bauordnung und Umweltinspektion im Umweltamt zur Verfügung, Telefon (03 51) 4 88 62 21, Grunaer Straße 2 in 01069 Dresden.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden