Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/01/pm_094.php 29.05.2015 02:03:47 Uhr 30.11.2024 01:43:37 Uhr |
Bescheid für stationäre Kundgebungen an Junge Landsmannschaft Ostdeutschland versandt
Zum Schutz hochwertiger Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit von Versammlungsteilnehmern, Polizeibeamten und Unbeteiligten sowie zum Schutz hochwertiger Sachgüter sah sich die Landeshauptstadt Dresden deshalb zu dieser Einschränkung des Versammlungsrechtes veranlasst.
Der Bescheid der Versammlungsbehörde enthält auch die bei extremistischen Veranstaltungen üblichen Einschränkungen/Begrenzungen/Vorgaben:
- zur Verwendung von Kundgebungsmitteln (Fahnen, Transparente, Fackeln, Trommeln)
- der Kleiderordnung (z. B. Verbot des Tragens von Springerstiefeln, Uniformen und Uniformteilen)
- zur Anzahl der Ordner
- zum Inhalt von Sprechchören
- Alkoholverbot
- Verbot von Emblemen und Tätowierungen, die in Verbindung mit dem Nationalsozialismus stehen
Durch die JLO wurde bereits signalisiert, dass sie gegen die Entscheidung der Landeshauptstadt Dresden Rechtsmittel einlegen wird.
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