Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/01/pm_080.php 29.05.2015 02:03:38 Uhr 04.01.2025 19:06:30 Uhr |
Reiten in Dresdens Wäldern
Das Sächsische Waldgesetz in Verbindung mit der Reitwegeverordnung regelt die Ausweisung der Wege, die Kennzeichnung der Pferde, die Reitwegeabgabe und die Entschädigung für Waldbesitzer bei Reitwegeschäden. Die Umsetzung des Rechts wird durch die Unteren Forstbehörden überwacht.
Alle Reitwege sind durch einen in einem unterbrochenen Kreis eingeschlossenen Pferdekopf gekennzeichnet. Eine Reitwegekarte ist bei der Unteren Forstbehörde einsehbar.
Jeder, der in Sachsens Wäldern reiten möchte, erwirbt bei der zuständigen Unteren Forstbehörde je Pferd einmalig einen Satz der gelben Reitmarkenanhänger (Kosten: 10,23 Euro), die am Pferdekopf oder an der Vorderhand angebracht werden. Auf diesen Anhänger wird die Jahresreitmarke (Kosten: 10,00 Euro) aufgeklebt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine 4-Wochen Reitmarke (Kosten: 2,50 Euro) zu erwerben. Die dafür ausgestellte Quittung muss beim Reiten mitgeführt werden. Abgabebefreit sind Pferdehalter, deren Pferde ausschließlich für die Betreuung Behinderter gehalten werden. Die Abgabe wird für die Instandsetzung von Reitschäden an den Waldwegen eingesetzt.
Ansprechpartner für Reitwege in der Unteren Forstbehörde der Landeshauptstadt Dresden ist Herr Heinzel (Tel. 4 88 70 38; E-Mail: kheinzel@dresden.de).
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