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Landeshauptstadt Dresden fördert 187 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze innerhalb des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“

In einer ersten Zwischenbilanz informierte Sozialbürgermeister Martin Seidel heute (22. Januar) über die Zahl der in Dresden im Rahmen des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ neu geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Mit 187 Arbeitsplätzen bleibt die Stadt hinter den selbst gesetzten Zielen zurück. Geplant war, die vom Freistaat Sachsen mit einem Landeszuschuss ausgestatteten 349 Stellen für Dresden zu realisieren.

Nach Einschätzung von Bürgermeister Martin Seidel spiegelt die Zahl der bewilligten Stellen nicht den realen Bedarf der Landeshauptstadt wider. „Es wurden in der Kürze der Zeit 279 Anträge, damit verbunden 379 Stellen, beim Bundesverwaltungsamt in Köln eingereicht. Diese wurden inhaltlich alle von den beteiligten Kammern und Behörden vor Ort mitgetragen“, sagt Martin Seidel. Die Ursache für das Zurückbleiben hinter der Planung sieht Bürgermeister Martin Seidel deshalb vor allem im Förderstopp des Landes begründet. Nach seiner Einschätzung war es „nicht hilfreich, fünf Wochen vor Ende des Programms die ursprünglich zugesagte Landesförderung mit sofortiger Wirkung zu streichen.“ In Folge dessen wurden über 90 Anträge mit knapp 150 Stellen aus Dresden durch das Bundesverwaltungsamt wegen der fehlenden Kofinanzierung des Landes zurückgewiesen.

Die in Dresden neu geschaffenen 187 Arbeitsplätze werden durch die Landeshauptstadt Dresden mit 100 Euro monatlich je eingestellten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten über die Dauer von drei Jahren gefördert. Die Arbeitsplätze wurden vor allem in den Bereichen Breitensport, Kinderbetreuung, Seniorenarbeit, Umweltschutz sowie Kultur und Kunst geschaffen. Hier kümmern sich die neu eingestellten Beschäftigten beispielsweise als Koordinatoren in Sportvereinen um die Jugend, helfen als Musikpädagogen im Kulturtreff oder unterstützen den Reisedienst für Behinderte.

Ausdrücklich lobt Sozialbürgermeister Martin Seidel die hervorragende Zusammenarbeit mit den am Dresdner Förderkonsens beteiligten Partnern, wie Handwerkskammer, IHK oder Stadtliga. Ohne Ihre fachlich kompetente, unbürokratische und schnelle Arbeit und Mitwirkung an der Umsetzung der Kommunal-Kombi in Dresden wäre es nicht möglich gewesen, den 187 ehemals langzeitarbeitslosen Menschen wieder eine Beschäftigungsperspektive zu geben. „Die Breite des Einsatzes und die Nachfrage der Vereine und Verbände zeigt, dass der Ausbau des öffentlichen Beschäftigungssektors auch in Dresden wünschenswert und notwendig ist“, so Seidel weiter. Die Landeshauptstadt Dresden wird deshalb bemüht sein, sich auch zukünftig an ähnlich gelagerten Programmen wie Kommunal-Kombi zu beteiligen.

Zum Hintergrund: Möglich wurde das städtische Engagement durch die Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, das Bundesprogramm auch auf die Landeshauptstadt Dresden auszuweiten. Mit dem Programm sollten zusätzliche, öffentlich geförderte Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Finanzierung wird zu Teilen durch den Bund, das Land, die Europäische Union und die Kommune vor Ort getragen. Durch Beschluss des sächsischen Kabinetts hatte der Freistaat Sachsen im April 2009 Landesmittel für 349 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Dresden in Aussicht gestellt.

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentli­chen Interesse liegende Arbeiten zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Im Fokus des Programms stehen diejenigen langzeitarbeitslosen Menschen, die aufgrund der Schwäche der regionalen Wirtschaft perspektivisch keine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt finden. Diese Arbeitsplätze werden in der Summe aller Förderanteile von Bund, Ländern, ESF und Kommunen mit bis zu 1120 Euro monatlich gefördert. Die erstmalige Besetzung des Arbeitsplatzes musste bis spätestens zum 31. Dezember 2009 erfolgen.

Um eine reibungslose und koordinierte Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt für die Dresdner Arbeitgeber zu sichern, hat die Landeshauptstadt Dresden die Qualifizierungs- und Arbeitsförderungsgesellschaft Dresden mbH mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle beauftragt. Ihr obliegt es, die nichtkommunalen Arbeitgeber in der Phase der Antragstellung und während der anschließenden Förderlaufzeit fachlich zu beraten und zu begleiten

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