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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/12/pm_054.php 29.05.2015 02:02:31 Uhr 16.08.2024 06:00:01 Uhr

Umweltfreundliche Alternativen zum Schnee und Eis räumen

Da sich der Winter doch noch von seiner grimmigen Seite zeigt, informiert das Umweltamt über folgende Winterdienst-Anliegerpflichten: Die Dresdner Winterdienstanliegersatzung verbietet grundsätzlich das Verwenden von auftauenden Mitteln im Anliegerbereich (Paragraf 5 Absatz 7), so wie in den meisten Stadt- und Gemeindeordnungen. Die umweltfreundliche und sichere Alternative ist das Beräumen der Flächen und das Streuen mit salzfreien, abstumpfenden Streumitteln wie Sand, Splitt oder Granulat, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese Produkte stumpfen glatte Wege sicher ab und schonen dabei auch Gehölze und Bäume am Wegesrand. Unter www.blauer-engel.de/Produktsuche und Stichwort „Streumittel" sind solche Produkte und Anbieter aufgelistet.

Nur ausnahmsweise dürfen Tausalze oder andere umweltverträglichere Auftaumittel Verwendung finden, zum Beispiel um Hydranten, Absperrschieber oder Treppenanlagen freizuhalten.

Die Winterdienst-Anliegersatzung kann im Internet unter www.dresden.de und dem Anliegen „W" wie „Winterdienst" eingesehen, heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Sie beinhaltet auch, dass Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 500 Euro Geldbuße geahndet werden können. Das betrifft auch die vorsätzliche oder fahrlässige unsachgemäße Anwendung von Tausalzen (Paragraf 6 Absatz 1, Punkt 9. und 10.). Behördlich zuständig dafür ist das Ordnungsamt.

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