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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/12/pm_044.php 29.05.2015 02:02:22 Uhr 17.07.2024 08:47:11 Uhr

Stadt Dresden nimmt fristlose Kündigungen von Erzieherinnen in der Kita Lohmener Straße zurück

Die vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen gegenüber zwei Erzieherinnen ausgesprochene und gegenüber einer dritten Erzieherin angedrohte Kündigung wegen des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung werden zurückgenommen. Wie Sozialbürgermeister Martin Seidel ausführt, ist nach Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Dresden am 11. Dezember 2009 der Sachverhalt durch die Landeshauptstadt Dresden neu bewertet worden.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden hatten ergeben, dass das den Erzieherinnen vorgeworfene Verhalten keine strafrechtlichen Tatbestände erfüllt. Der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung konnte insofern ausgeräumt werden. Gleichwohl ist das Einbinden und Fixieren von Kleinkindern in Bettdecken auch weiterhin „ein für städtische Kindertagesstätten inakzeptables Verhalten und mit den Grundsätzen des Sächsischen Bildungsplanes nicht vereinbar", so Martin Seidel weiter. Das Verhalten der Erzieherinnen müsse deswegen aufgearbeitet werden. Von den zunächst auch wegen des Verdachts der Kindeswohlgefährdung ausgesprochen Kündigungen nimmt die Stadt jedoch in Abwägung der arbeitsrechtlich zur Verfügung stehenden milderen Mittel Abstand.

Hintergrund: Bei einer unangekündigten Kontrolle in der kommunalen Kindertagesstätte Lohmener Straße wurde am 24. November 2009 durch Mitarbeiter des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen festgestellt, dass Krippenkinder zum Mittagsschlaf in Bettdecken eingewickelt und die Decken mit Stoffwindeln in Bauchhöhe zusammengebunden wurden. Zusätzlich fand man die Betten an den Seiten und auf der Oberseite mit Windeln zugehangen vor. Auf den Köpfen weniger Kinder fanden sich Stoffwindeln. Die Stadt sprach daraufhin fristlose Kündigungen gegenüber den verantwortlichen Erzieherinnen aus und stellte eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung.

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