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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/12/pm_038.php 29.05.2015 02:02:18 Uhr 17.07.2024 08:47:13 Uhr

Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes beginnt

Die Landeshauptstadt Dresden hat mit der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) bis zum Jahre 2025 begonnen.

Die Erarbeitung des VEP wird von vier Gremien getragen:

Das erste Gremium ist der so genannte Lenkungskreis. Er besteht aus den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bau, den Beauftragten der Stadt für besondere Aufgaben (z.B. Gleichstellungsbeauftragte) sowie den Projektleitern. In diesem Gremium geht es um die kommunalpolitischen Anforderungen und die verkehrspolitische Aufgabenstellung, das inhaltliche Begleiten der Bearbeitung sowie die Entscheidung über inhaltliche Schwerpunktsetzungen.

Das zweite Gremium ist der Runde Tisch. Dieser besteht aus Interessensvertretern, Fachverbänden und Vereinen, die das breite Spektrum städtischen Lebens und Wirtschaftens repräsentieren und die jeweils spezifischen Anforderungen an die VEP-Inhalte einbringen. Das sind zum Beispiel: IHK, ADFC, ADAC, DVB AG, VVO, BUND, GVZ und viele andere. Insgesamt besteht das Gremium aus 35 stadtexternen Mitgliedern. Dieses Gremium formuliert und prüft zum Beispiel Schwerpunkte, leitet komplexe Einzelthemen ab und sucht nach Kompromisslösungen bei sehr komplizierter Interessensvielfalt.

Das dritte Gremium ist der Wissenschaftliche Beirat. Er ist Bestandteil des Runden Tisches und mit namhaften Wissenschaftlern verschiedener Fachbereiche aus der TU Dresden sowie anderer bundesdeutscher Forschungseinrichtungen besetzt. Seine Aufgabe ist es, den Runden Tisch, den Lenkungskreis, aber auch die Projektleitung in der Stadt aus wissenschaftlicher Sicht zu beraten und die neusten Erkenntnisse der jeweiligen Fachdisziplin in die VEP-Bearbeitung einfließen zu lassen.

Die Projektleitung schließlich ist die Arbeitsebene der Stadt. Ihre Aufgabe ist letztlich die Umsetzung der Erarbeitung des VEP.

Es ist vorgesehen, Mitte 2011 den VEP als beschlussreifes Dokument dem Stadtrat zu übergeben.

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