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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/11/pm_083.php 29.05.2015 02:01:04 Uhr 17.07.2024 08:46:40 Uhr

Meldestellen und Bürgerbüros ändern Lohnsteuerkarten

Die Lohnsteuerkarten für 2010 wurden den Dresdner Einwohnern in den letzten Wochen zugestellt. Wer noch nicht im Besitz der Lohnsteuerkarte ist, kann sie sich in der Zentralen Pass- und Meldestelle bzw. in einem Bürgerbüro ausstellen lassen. Bei Verlust ist für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte eine Gebühr von fünf Euro zu entrichten.

Jeder sollte die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte prüfen. Sie wurden zum Stichtag 20. September 2009 gedruckt. Danach eingetretene Änderungen, zum Beispiel zum Familienstand oder die Geburt von Kindern, tragen die Mitarbeiter der Meldestellen bzw. Bürgerbüros ein.

Mit dem Beschluss des Haushaltbegleitgesetzes 2004 wurde der ehemalige Haushaltsfreibetrag abgeschafft. Seitdem wird entsprechend § 24 b Einkommensteuergesetz (EStG) der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro pro Kalenderjahr (Lohnsteuerklasse II) gewährt.

Die Lohnsteuerklasse II wurde nur bei den alleinerziehenden Steuerpflichtigen automatisch eingetragen, die bisher eine entsprechende Erklärung/Verpflichtung abgegeben haben. Bei wem die Lohnsteuerklasse I eingetragen, er aber der Meinung ist, die Lohnsteuerklasse II bekommen zu können, spricht bitte unter Vorlage der Lohnsteuerkarte in der Zentralen Pass- und Meldestelle oder einem Bürgerbüro vor. Dort muss der Betroffene eine Erklärung/Verpflichtung ausfüllen. Liegen die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse II vor, wird ihm diese bescheinigt. Für Kinder über 18 Jahre werden die Lohnsteuerklasse II und der Kinderfreibetrag ausschließlich vom zuständigen Finanzamt eingetragen. Zur Eintragung von Kinderfreibeträgen für außerhalb der Gemeinde lebende Kinder ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung erforderlich. Sie wird von der Gemeinde ausgestellt, in der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist.

Alle für das Kalenderjahr 2009 ausgestellten Lohnsteuerkarten, die nicht für eine Veranlagung zur Einkommenssteuer benötigt werden, sind an das zuständige Finanzamt zurückzugeben. Die Lohnsteuerkarten 2009 sind ein wichtiger Faktor für die Ermittlung des Verteilerschlüssels des Dresden zustehenden Anteils an Lohn- und Einkommenssteuer. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der Gemeinde und wirkt sich somit zum Nachteil der Einwohner aus.

Das Informationsheft „Lohnsteuer" wurde auch in diesem Jahr nicht mehr gedruckt, sondern im Internet unter www.smf.sachsen.de bereitgestellt. Rückfragen können beim Finanzamt und in den Meldestellen und/oder Bürgerbüros gestellt werden.

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