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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/11/pm_074.php 29.05.2015 02:00:50 Uhr 16.08.2024 06:00:10 Uhr

Sanierung der Albertbrücke

Reinhard Koettnitz, Leiter Straßen- und Tiefbauamt informierte heute (17. November) über den Zustand und die geplante Sanierungsmaßnahmen der Albertbrücke.

Im Ergebnis der gesetzlich vorgeschriebenen Brückenhauptprüfung, die für die Albertbrücke im Juli 2009 stattfand, wurden gravierende Schäden festgestellt, die ein umgehendes Handeln erforderlich machen. Vor allem die Randbereiche der Brücke sind gefährdet. Das Gewölbe an sich ist stabil.

  

1. Zustandsbedingte Nutzungsbeschränkungen (Sofortmaßnahmen)

Folgende Schäden gefährden die Verkehrssicherheit:

  • Wegen ungenügender Verankerung der Geländer ist die Absturz- und Anprallsicherheit nicht mehr gewährleistet.
  • Im Gehbahnrandbereich wurden abgebrochene und aufgelöste Konsolen festgestellt.
  • Risse in Sandsteinen und Brüstungen bergen die Gefahr, dass diese in Teilen abzustürzen drohen.
  • Eingebrochene Entwässerungsleitungen im Schnittgerinne haben zu Verwerfungen und Absackungen am Fahrbahnrand bis zu 100 Millimeter Höhe geführt.

 

Der Prüfbericht enthält nachstehende Auflagen, die zu realisieren sind, damit der weitere Betrieb der Brücke bis zur grundhaften Instandsetzung zugelassen werden kann. Diese beziehen sich sowohl auf die unter der Brücke als auch auf der Brücke liegenden Flächen:

  • Die Elbwiesen am Neustädter Ufer sind gegen unbefugtes Betreten zum Schutz von Personen vor abstürzenden Bauteilen abzusperren.
  • Die absturzgefährdeten Kanzelbrüstungen sind so zu sichern bzw. zurückzubauen, dass eine sichere Schifffahrt gewährleistet wird. Das trifft auch auf die absturzgefährdeten Konsolen und Kappen zu.
  • Die Elbe ist für Teile der Brückenfelder Richtung Ufer mindestens durch eine unübersehbare Beschilderung (Schifffahrtszeichen) für den Schifffahrtsverkehr wirksam zu sperren.
  • Der Verkehrsraum auf der Brücke ist beidseitig um mindestens 1,5 Meter Breite ab Außenkante auf voller Länge wegen Absturzgefahr der Konsolen, Kappen und Geländer abzusperren und gegen Benutzung zu sichern.
  • Die verworfenen Fahrbahnen sind neben den Borden auf voller Länge beidseitig abzusperren.


Um den Auflagen nachzukommen, sind nachfolgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Die Bereiche unter der Brücke werden durch Bauzäune abgesperrt. Der Elberadweg ist nicht betroffen.
  • Die Kanzelbrüstungen werden abgebaut.
  • Die Elbe wird durch Schifffahrtszeichen gesperrt. Die gewerbliche Elbeschifffahrt ist davon nicht betroffen.
  • Die maroden Randbereiche der Brücke werden durch, beidseitig auf voller Länge der Brücke, aufzustellende Betonleitwände auf den Gehwegen gegen Fahrzeuganprall und Betreten gesichert.
  • Da die verbleibende Restbreite von 1,70 Meter Radverkehr auf der Gehbahn nicht mehr zulässt, werden Radwege auf zwei asphaltierten Streifen von je 1,85 Meter Breite auf der Fahrbahn eingerichtet.
  • Für die Straßenbahn und den motorisierten Fahrzeugverkehr verbleibt je Richtung eine gemeinsame Fahrspur von 4 Meter Breite in der Mitte des Brückenquerschnitts.
  • Die Verkehrsführung am Rosa-Luxemburg-Platz sowie am Sachsenplatz wird neu organisiert und den veränderten Bedingungen auf der Brücke angepasst.

 

Aus den umfangreichen Sicherungsmaßnahmen resultieren drastische Verkehrseinschränkungen. Es wird zu Verkehrsbehinderungen und Stau auch im weiteren Umfeld der Brücke kommen.

Die Sicherungsmaßnahmen werden voraussichtlich ab der 50. Kalenderwoche 2009 wirksam.

Folgender Bauablauf ist vorgesehen:

23. bis 30. 11. 2009

Rosa-Luxemburg-Platz,

Vorbereitung für Umstellung der Lichtsignalanlage (Masten, Leitungen) sowie Erweiterung der Fahrspuren im Innenbereich

 

Nacht vom 30.11. zum 1.12. 2009

Umstellung des Verkehrs auf dem Knoten Rosa-Luxemburg-Platz (Lichtsignalanlage, Markierung, Beschilderung)

 

Beginn der Sicherungsarbeiten (Aufstellung der Betonleitwände und Rückbau der Sandsteinbrüstungen an den Kanzeln in den Schifffahrtsöffnungen)

Nacht vom 1. zum 2. 12. 2009

Verkehrliche Umstellung am Sachsenplatz

Bis Ende 49. KW

Sicherungsarbeiten in Fahrtrichtung vom Rosa-Luxemburg-Platz zum Sachsenplatz, einschließlich Herstellung des Radweges (Asphalt)

7. bis 11. 12. 2009

Sicherungsmaßnahmen in Fahrtrichtung vom Sachsenplatz zum Rosa-Luxemburg-Platz, einschließlich Herstellung des Radweges (Asphalt),

Umstellung der Lichtsignalanlage auf dem Sachsenplatz

 

 

Zur Verkehrsführung werden folgende Hinweise gegeben:

Richtung Sachsenplatz: Fahrzeuge fahren ab dem 30. November 2009, 21 Uhr im Gleisbereich.

Fahrräder müssen ebenfalls mit in der Fahrspur fahren bis der neue Radweg (voraussichtlich
4. Dezember) fertig ist. Wenn möglich, andere Elbebrücken nutzen.

Fußgänger müssen in den Nächten die andere Brückenseite benutzen. Tagsüber ist die Gehbahn wieder nutzbar.           

Richtung Rosa-Luxemburg-Platz: Fahrzeuge fahren ab dem 7. Dezember 2009, 21 Uhr im Gleisbereich. Für Radfahrer und Fußgänger gelten die vorgenannten Hinweise analog.

Die Elberadwege bleiben durchgängig für Fußgänger und Radfahrer nutzbar.

Die Verkehrssicherungsmaßnahmen kosten etwa 300 000 Euro.

 

2. Sanierung der Albertbrücke

Trotz Sicherungsmaßnahmen wird die Sanierung und Verbreiterung der Albertbrücke weiter vorbereitet. Die Umgestaltung der benachbarten Anschlüsse an das Straßennetz (Rosa-Luxemburg-Platz und Sachsenplatz) ist vorgesehen. Zurzeit erarbeitet ein Planungsbüro die für die Planfeststellung erforderlichen technischen Unterlagen.

Nach Bestätigung durch den Stadtrat wird mit deren Einreichung im I. Quartal 2010 gerechnet, so dass unter günstigen Voraussetzungen im März 2011 mit dem Gesamtvorhaben begonnen werden kann. Vorab werden ab Mitte 2010 Arbeiten an den umliegenden Ingenieurbauwerken (Stützmauern, Treppen usw.) einsetzen. Diese können ohne Planfeststellungsbeschluss ausgeführt werden.

Während des Baus wird für den Fußgänger- und Radverkehr eine Behelfsbrücke gebaut. Somit können die erforderlichen Arbeiten zur Sanierung des Brückenbauwerks unter Aufrechterhaltung des motorisierten Verkehrs mit einer Spur je Fahrtrichtung durchgeführt werden. Bei den Sicherungsmaßnahmen werden bereits die Belange der zwischenzeitlichen Verkehrsführung während der Sanierung berücksichtigt.

Die Leistungsfähigkeit während der Sanierung ist infolge der notwendigen Einschränkungen in etwa so groß wie die während der Sicherungsmaßnahmen.

Erst mit der Inbetriebnahme der Waldschlößchenbrücke wird sich die Verkehrslage wieder entspannen.

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