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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/10/pm_044.php 29.05.2015 01:58:45 Uhr 19.10.2024 04:57:44 Uhr

Wohin mit den Pflanzenabfällen? - Laub und Gehölzschnitt dürfen nicht verbrannt werden

Viele Dresdner nutzen die Tage im Herbst, um ihren privaten Hausgarten ordentlich herzurichten. Dabei fallen zumeist pflanzliche Abfälle an. Wohin mit diesen Abfällen?

Pflanzliche Abfälle gehören auf den Kompost, in die Haus-Biotonne, in gesondert bereitgestellte Sammelbehälter oder auf den Wertstoffhof. Laut „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen" (Pflanzenabfallverordnung) ist dem Verrotten, Untergraben oder Kompostieren dieser Reststoffe der Vorrang zu geben. Ist diese Möglichkeit im privaten Bereich nicht gegeben, so sind Gehölzschnitt, Grünabfälle und Laub dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Die Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Dresden bestimmt, Pflanzenabfälle bei den dafür vorgesehenen Annahmestellen (siehe Abfallkalender) abzugeben. Die Annahmegebühr beträgt 2,50 Euro je Kubikmeter bzw. für Kleinmengen 0,50 Euro je 0,2 Kubikmeter.

Die in der Pflanzenabfallverordnung vorgesehene Ausnahmeregelung für das Verbrennen von Gartenabfällen in den Monaten April und Oktober trifft für Dresden nicht zu. Die Kleingarten-Rahmenordnung der Landeshauptstadt Dresden besagt, dass das Verbrennen von kompostierbaren Abfällen, Gehölzen usw. ganzjährig verboten ist, weil es Mensch und Umwelt gefährdet. Der Qualm enthält neben Schadstoffen auch viel Feinstaub und kann zur Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte führen. Wer dennoch pflanzliche Abfälle verbrennt oder Abfälle außerhalb der Gartengrundstücke lagert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.

Pflanzenabfälle aus gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen sollen grundsätzlich getrennt gesammelt und der Verwertung zugeführt werden. Auskunft zu den kostenpflichtigen Entsorgungsmöglichkeiten gibt der Abfallberater der Stadt unter Telefon 4 88 96 44 bzw. 4 88 96 33.

Wer auf seinem Grundstück genügend Platz hat, kann dort grobe Schnittabfälle stapeln. Igel und andere Kleintiere, die für das ökologische Gleichgewicht im Garten wichtig sind, nehmen diese Unterschlüpfe gern an. Singvögel wie der Zaunkönig oder das Rotkehlchen nutzen ebenfalls solche Plätze. Vielen Tieren dienen auch abgestorbene Baumrümpfe als Wohnstatt. Vorsicht ist geboten, wenn solche Quartiere abgetragen, umgesetzt oder verändert werden.

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