Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/09/pm_091.php 29.05.2015 01:57:50 Uhr 02.12.2024 02:47:42 Uhr |
Informationen für Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkung
Von den 363 Wahllokalen der Landeshauptstadt sind zur Bundestagswahl 113 barrierefrei zugänglich, vier mehr als zur Landtags- und 12 mehr als noch zur Kommunal- und Europawahl. Diese Wahllokale sind auf der Wahlbenachrichtigung als barrierefrei ausgewiesen, da sie unter anderem ohne fremde Hilfe zugängig sind. Eine Übersicht über diese Wahlräume ist auch im Internet unter www.dresden.de/wahlen zu finden. Für alle anderen Wahllokale ist auf der Wahlbenachrichtigung der Hinweis „Zugang nicht barrierefrei" vermerkt.
Wählerinnen und Wählern mit Mobilitätseinschränkung können am Wahltag neun weitere zugängige Objekte mit insgesamt 24 Wahllokalen zur Verfügung gestellt werden. Diese Gebäude verfügen über behindertengerechte Aufzüge, die mit Hilfe von Hausmeistern bedient werden können. Am Wahltag sind die Hausmeister vor Ort und geben Hilfestellungen. Diese Wahllokale sind auf der Wahlbenachrichtigung als „nicht barrierefrei" ausgewiesen, da sie anders als die barrierefreien Wahllokale nur mit fremder Hilfe zugängig sind. Das betrifft folgende Gebäude:
Wahlkreis 160:
- BSZ Bau und Technik II, Güntzstraße 5 (zwei Wahllokale),
- BSZ für Technik, Gerokstraße 22 (zwei Wahllokale),
- BSZ Gastgewerbe, Ehrlichstraße 1 (zwei Wahllokale),
- Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium, Haydnstraße 49 (fünf Wahllokale),
- 66. Mittelschule, Dieselstraße 55 (ein Wahllokal),
- 101. Mittelschule, Pfotenhauer Straße 42/44 (vier Wahllokale).
Wahlkreis 161:
- BSZ Gesundheit und Soziales, Maxim-Gorki-Straße 39 (vier Wahllokale),
- Pestalozzi-Gymnasium, Pestalozziplatz 22 (zwei Wahllokale),
- Gymnasium Cotta, Cossebauder Straße 35 (zwei Wahllokale).
Wählerinnen und Wähler, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist und die am Wahlsonntag wählen möchten, können auch eines dieser Wahllokale oder einen der als barrierefrei ausgewiesenen Wahlräume nutzen. Das geht aber nur, wenn das Wahllokal zum eigenen Wahlkreis gehört und der Wähler im Wahllokal einen Wahlschein vorlegt. Der benötigte Wahlschein muss bis spätestens zum 25. September, 18 Uhr, am besten im Zentralen Wahlbüro, Theaterstraße 11-13, 1. Etage, Raum 100, beantragt werden. Das Zentrale Wahlbüro ist über den Eingang Theaterstraße 13 barrierefrei erreichbar. Hier kann auch sofort per Briefwahl gewählt werden. Mit der Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte kann auch ein anderer mit der Abholung des Wahlscheins beauftragt werden.
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