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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/09/pm_074.php 29.05.2015 01:57:38 Uhr 30.11.2024 01:54:43 Uhr

17 Gutachten belegen: keine gesundheitliche Gefährdung im Technischen Rathaus

Anzeige wegen übler Nachrede gegen Anwalt Rostek gestellt

„Es besteht keine gesundheitliche Gefährdung für die Mitarbeiter im Technischen Rathaus. Das ergeben eindeutig 17 durchgeführte Gutachten", stellt Bürgermeister Winfried Lehmann klar. „Die Äußerungen von Regine Töberich und Holger Rostek sind schlichtweg falsch. Sie haben in der gestrigen Pressekonferenz bewusst selektiv Aussagen aus städtischen Dokumenten ausgewählt und vorgetragen sowie die Inhalte an die eigenen Ansichten angepasst. Das ist üble Nachrede. Gegen Anwalt Rosteck ist eine Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt. Eine weitere gegen Frau Töberich wird vorbereitet", erklärt Bürgermeister Hartmut Vorjohann.

Bereits seit April 2007 gibt es in der Stadtverwaltung eine Arbeitsgruppe „Raumluft", bestehend aus Betriebsarzt, Sicherheitsingenieur, den betroffenen Ämtern aus dem Technischen Rathaus, Personalrat, Liegenschaftsamt, Vermieter sowie aus jeweils einem Vertreter der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht (damals Regierungspräsidium) sowie der Unfallkasse Sachsen. Diese Arbeitsgemeinschaft verständigte sich über aktuelle Probleme und stimmte gemeinsam das weitere Vorgehen ab. Die Aufsichtsbehörden, wie Landesdirektion und Unfallkasse, überprüften dabei die festgelegten Maßnahmen als unabhängiges Gremium.

Folgende Gutachten wurden durchgeführt:

21.03.2007

Staubprobe Haus I

Fa. Müller-BBM

16.04.2007

Estrichprobe Haus X

Fa. G.M.U.

22.05.2007

Raumluftmessungen Häuser X und I

Fa. G.M.U.

24.07.2007

Staubprobe Haus I

Fa. G.M.U.

04.09.2007

Raumluftmessungen Häuser K und I

RP Dresden

09.06.2008

Raumluftmessung Haus M

RP Dresden

09.06.2008

Raumluftmessung Haus X

Fa. G.M.U.

16.06.2008

Raumluftmessung Haus X

Fa. G.M.U.

14.07.2008

Raumluftmessungen Häuser X, U, M und L

RP Dresden

16.07.2008

Raumluftmessung Haus X

Fa. G.M.U.

04./05.08.2008

Raumluftmessung, Materialprobe, Staubprobe Häuser I, K, X, L und M

Fa. Müller-BBM

25.08.2008

Raumluftmessung Haus X

Fa. G.M.U.

22.10.2008

Raumluftmessung Haus X

Fa. G.M.U.

08.12.2008

Staubprobe Häuser K und I

Fa. Müller-BBM

11.12.2008

Raumluftmessung Haus X

Fa. G.M.U.

03.03.2009

Raumluftmessung, Materialprobe Haus X

Fa. G.M.U.

21.07.2009

Raumluftmessung Haus X

Fa. G.M.U.

Alle Gutachten konnten belegen, dass für die Beschäftigten im Technischen Rathaus keine Gesundheitsgefahr besteht. Bei einigen Messungen gab es leichte hygienische Abweichungen. Der Wert lag laut dem hygienischen Bewertungskonzept bei 0,3 Milligramm pro Kubikmeter. Erst bei einem Wert von 3 Milligramm pro Kubikmeter ist es hygienisch bedenklich. Raumluftmessungen sowie Staub- und Baustoffproben sind die relevanten Wirkungspfade, über die eine Gefährdung der Mitarbeiter eintreten könnte.

In einzelnen Bereichen wurde als Ergebnis der Gutachten der Tausch des Bodenbelages empfohlen, in anderen eine häufigere Lüftung. Speziell für das Haus X wurden Sanierungsmaßnahmen empfohlen, die vom Vermieter zügig umgesetzt und mit Begleitmessungen unterstützt wurden.

Zur Unterstützung der LHD beteiligte sich selbst die Landesdirektion Dresden als staatliche Arbeitsschutzbehörde an der Abklärung der Gefahrstoffproblematik mit drei Messungen. Die Behörde bestätigte mit der Einschätzung der Gefahrlosigkeit das Gesamtergebnis der anderen Gutachten.

Bürgermeister Lehmann weist noch einmal auf die Möglichkeit für die Mitarbeiter hin, sich bei Bedarf vom Amtsarzt untersuchen zu lassen. Auch das Gesprächsangebot mit ihm bleibt bestehen: „Arbeitsrechtliche Konsequenzen muss niemand befürchten. Und die Aussage, dass Mitarbeiter einen Maulkorb erhalten, ist schlichtweg Verleumdung." Seit einigen Tagen gibt es auch einen kontinuierlichen Austausch zwischen Mitarbeitern des Technischen Rathauses und dem Büro der Oberbürgermeisterin.

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