Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/09/pm_072.php 29.05.2015 01:57:37 Uhr 19.10.2024 05:01:33 Uhr

Anmeldung für Grundschulen

Für das neue Schuljahr 2010/2011 müssen Eltern ihre Kinder, die vom 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004 geboren sind, nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen in einer zuständigen kommunalen Grundschule anmelden. Die Termine sind

- Donnerstag, 1. Oktober, 14 bis 18 Uhr

- Dienstag, 6. Oktober, 14 bis 18 Uhr.

Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2010 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.

Bis 25. September 2009 bekommen die Eltern vom Schulverwaltungsamt eine Meldebestätigung zugeschickt, in der die in Frage kommenden Grundschulen aufgelistet werden. Diese sowie Personalausweise der Eltern bzw. Sorgeberechtigten und Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes sind mitzubringen. Falls die Meldeinformation nicht vorliegt, sollen die Eltern ihre Kinder unaufgefordert an einer entsprechenden Grundschule anmelden.

Über Aufnahme und Zuweisung entscheidet der Schulleiter. Kinder, die eine andere als die aufgelisteten kommunalen Grundschulen besuchen sollen, müssen nach sächsischer Grundschulordnung zuerst an einer entsprechenden Schule angemeldet sein, bevor sie umgemeldet werden können.

 

Grundschulen in der Landeshauptstadt Dresden

www.dresden.de/schulen

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden