Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/08/pm_088.php 29.05.2015 01:56:34 Uhr 30.11.2024 01:46:15 Uhr |
Informationen zur Bundestagwahl am 27. September
Am 27. September findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Der Bundestag wird für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist in die zwei Wahlkreise 160 (Dresden I) und 161 (Dresden II - Bautzen II) gegliedert. Der Wahlkreis 161 (Dresden II - Bautzen II) umfasst dabei neben der Stadt Dresden vom Landkreis Bautzen die Gemeinden Arnsdorf, Ottendorf-Okrilla, Wachau und die Stadt Radeberg sowie die Verwaltungsgemeinschaft Großröhrsdorf, der die Stadt Großröhrsdorf sowie die Gemeinde Bretnig-Hauswalde angehören.
Wahlrecht und Wahlberechtigte in Dresden
Wählen kann jeder Deutsche, der am Wahltag 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten - also seit dem 27. Juni - in Deutschland wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Landeshauptstadt Dresden hat am 23. August ein Verzeichnis aller in Dresden mit Hauptwohnsitz wohnenden Wahlberechtigten angelegt. In dieses Wählerverzeichnis wurden 421 838 wahlberechtigte Dresdnerinnen und Dresdner eingetragen. Bis zum Freitag vor der Wahl wird das Wählerverzeichnis laufend aktualisiert und all diejenigen Personen gestrichen, die ihr Wahlrecht z. B. aufgrund ihres Wegzuges verlieren oder versterben.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Jeder Wahlberechtigte erhält für die Wahl zum Bundestag eine Wahlbenachrichtigungskarte. Der Versand der Karten begann am 25. August. Die letzten Wahlbenachrichtigungen wurden am 27. August verschickt. Aufgrund der längeren Postlaufzeiten für die preisgünstige Versendungsform „Infopost" werden alle Wahlbenachrichtigungen spätestens am 6. September bei den Wahlberechtigten sein.
Wer bis zum 7. September keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Bürgertelefon unter (03 51) 4 88 11 20 oder nimmt Einsicht in das Wählerverzeichnis. Nur so kann er sicher sein, dass er sein Wahlrecht am Wahltag auch ausüben kann.
Die Sprechzeiten des Bürgertelefons sind wie folgt: vom 31. August bis 18. September: Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 14 Uhr sowie vom 21. bis 25. September 2009: von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte wird jeder Wahlberechtigte darüber informiert, in welchem Wahllokal er am Wahltag seine Stimme abgeben kann. Die Dresdnerinnen und Dresdner können die Lage ihres Wahllokales auch im Internet abrufen. Dazu ist im Themenstadtplan ein Wahllokalfinder eingerichtet, erreichbar über die Internetseite www.dresden.de/wahlen.
Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
Jeder Wahlberechtigte kann Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um dort die zu seiner Person gespeicherten Daten zu überprüfen. Die Daten anderer Personen kann nur einsehen, wer Tatsachen glaubhaft macht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Das Wählerverzeichnis liegt vom 7. bis zum 11. September im Zentralen Wahlbüro, Theaterstraße 11-13, 1. Etage, Raum 100, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr, aus. Nur in dieser Zeit kann Einspruch gegen das Wählerverzeichnis eingelegt werden.
Briefwahlantrag
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen möchte, kann einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein kann man an der Briefwahl teilnehmen oder auch in einem anderen Wahllokal am Wahltag wählen, wenn dieses zum eigenen Wahlkreis gehört.
Wahlberechtigte sollten den Antrag wird am besten schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, im Zentralen Wahlbüro oder über ein Online-Antragsformular auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/wahlen stellen.
Briefwahlunterlagen
Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beginnt voraussichtlich am 31. August. Die Briefwahlunterlagen bestehen für die Bundestagswahl aus:
- dem amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einem amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, in den der Stimmzettel einzulegen ist,
- einem amtlichen roten Wahlbriefumschlag, der als Kombination mit dem Wahlschein hergestellt ist (Auf ihm ist die Anschrift aufgedruckt, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.) und
- einem Merkblatt für die Briefwahl.
Damit der Wahlbrief rechtzeitig bis zum Wahltag, 18 Uhr, eingeht, sollte er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens am Donnerstag vor der Wahl (24. September) über die Deutsche Post AG abgeschickt werden. Bei entfernt liegenderen Orten sollte er entsprechend früher bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.
Sofort-Briefwahl
Die Sofort-Briefwahl ist im Zentralen Wahlbüro, Theaterstraße 11-13, 1. Etage, Raum 100, ab dem 31. August möglich. Die Öffnungszeiten des Zentralen Wahlbüros sind wie folgt: vom 31. August bis 25. September, von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und am Freitag, 25. September von 8 bis 18 Uhr. Das Zentrale Wahlbüro ist barrierefrei über den Eingang Theaterstraße 13 zu erreichen.
Abholung von Briefwahlunterlagen für andere
Wahlberechtigte müssen ihre Briefwahlunterlagen nicht selbst im Zentralen Wahlbüro abholen, sondern können auch einen anderen damit beauftragen.
Der Wahlberechtigte muss hierzu die auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckte Vollmacht ausfüllen und unterschreiben. Derjenige, der die Unterlagen abholt, darf - anders als bei der Landtagswahl - insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen. Dies und den Erhalt der Unterlagen muss er auf der Wahlbenachrichtigungskarte des Wahlberechtigten schriftlich bestätigen. Die Wahlbenachrichtigungskarte des Wahlberechtigten, der die Unterlagen abholen lässt, muss deshalb ins Zentrale Wahlbüro mitgebracht werden.
Barrierefreie Wahllokale
Das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist in 363 Wahlbezirke aufgeteilt. Zu jedem Wahlbezirk gehört ein Wahlraum, in dem die Bürgerinnen und Bürger am Wahltag ihre Stimme abgeben.
Von den 363 Wahllokalen sind zur Bundestagswahl 113 barrierefrei zugänglich, vier mehr als zur Landtags- und 12 mehr als noch zur Kommunal- und Europawahl.
Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkungen, die am Wahltag wählen möchten und deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, können mit einem Wahlschein in einem anderen - barrierefreien - Wahllokal wählen. Das barrierefreie Wahllokal, in dem sie wählen möchten, muss zum eigenen Wahlkreis gehören. Da jeder Wahlkreis über barrierefreie Wahlräume verfügt, kann jeder, der es wünscht, am Wahlsonntag in einem barrierefreien Wahllokal wählen. Der benötigte Wahlschein kann am besten schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, im Zentralen Wahlbüro oder über ein Online-Antragsformular auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/wahlen beantragt werden. Der Wahlschein muss unbedingt zur Wahl in das Wahllokal mitgebracht werden. Eine Übersicht über die barrierefrei zugänglichen Wahllokale ist im Internet unter www.dresden.de/wahlen zu finden. Auch die Wahlbenachrichtigungskarte informiert, ob das eigene Wahllokal barrierefrei ist.
Barrierefreies Wählen für Blinde und Sehbehinderte
Die Landeshauptstadt Dresden hat die Stimmzettel so vorbereitet, dass blinde und sehbehinderte Wähler zur Kennzeichnung des Stimmzettels eine Wahlschablone verwenden können. Fremde Hilfe ist so beim Wählen nicht nötig. Die Wahlschablone können die Wahlberechtigten über die Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. erhalten. Alternativ dürfen die Wähler eine Hilfsperson, z. B. ein Mitglied des Wahlvorstandes, mit in die Wahlkabine nehmen. Die Hilfsperson muss den Stimmzettel entsprechend dem Willen des Wählers kennzeichnen und die Kenntnisse, die sie dabei erlangt, geheim halten.
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