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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/07/pm_069.php 29.05.2015 01:54:08 Uhr 18.09.2024 10:18:29 Uhr

Wichtige Informationen zur Landtagswahl am 30. August

Am 30. August findet die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag statt. Der Sächsische Landtag wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist in die sechs Wahlkreise 43 (Dresden 1) bis 48 (Dresden 6) gegliedert.

Wählen kann jeder Deutsche, der am Wahltag 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten - also seit dem 30. Mai - im Freistaat Sachsen seine Hauptwohnung hat (hat jemand keine Wohnung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland, genügt der gewöhnliche Aufenthalt in Sachsen) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Landeshauptstadt Dresden hat am 26. Juli ein Verzeichnis aller in Dresden wohnenden Wahlberechtigten angelegt. In dieses Wählerverzeichnis wurden 420 542 wahlberechtigte Dresdnerinnen und Dresdner eingetragen. Bis zum Freitag vor der Wahl (28. August) wird das Wählerverzeichnis laufend aktualisiert. Es werden all diejenigen Personen gestrichen, die ihr Wahlrecht z. B. aufgrund ihres Wegzuges verlieren oder versterben.

Jeder Wahlberechtigte erhält für die Wahl zum Sächsischen Landtag eine Wahlbenachrichtigungskarte. Der Versand der Karten beginnt am 29. Juli. Die letzten Wahlbenachrichtigungen werden am 31. Juli 2009 verschickt. Aufgrund der längeren Postlaufzeiten für die preisgünstige Versendungsform „Infopost" werden alle Wahlbenachrichtigungen spätestens am 9. August 2009 bei den Wahlberechtigten sein. Wer bis zum 10. August keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Bürgertelefon unter (03 51) 4 88 11 20 oder nimmt Einsicht in das Wählerverzeichnis. Nur so kann er sicher sein, dass er sein Wahlrecht am Wahltag auch ausüben kann.

Die Sprechzeiten des Bürgertelefons sind: vom 3. bis 21. August: Montag und Mittwoch von

8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 Uhr bis 14 Uhr; vom

24. bis 27. August: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr; Freitag, 28. August, von 8 bis 16 Uhr.

Mit der Wahlbenachrichtigungskarte wird jeder Wahlberechtigte darüber informiert, in welchem Wahllokal er am Wahltag seine Stimme abgeben kann.

Die Dresdnerinnen und Dresdner können die Lage ihres Wahllokales auch im Internet abrufen. Dazu wird im Themenstadtplan ein Wahllokalfinder eingerichtet, erreichbar über die Internetseite www.dresden.de/wahlen (ab 3. August).

Jeder Wahlberechtigte kann Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um dort die zu seiner Person gespeicherten Daten zu überprüfen. Die Daten anderer Personen kann nur einsehen, wer Tatsachen glaubhaft macht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann.

Das Wählerverzeichnis liegt vom 10. bis zum 14. August im Zentralen Wahlbüro, Theaterstraße

11 - 13, 1. Etage, Raum 100, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr, aus.

Nur in dieser Zeit kann Einspruch gegen das Wählerverzeichnis eingelegt und die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragt werden.

 

Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen möchte, kann einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein kann man an der Briefwahl teilnehmen oder auch in einem anderen Wahllokal am Wahltag wählen, wenn dieses zum eigenen Wahlkreis gehört.

Wahlberechtigte sollten den Antrag am besten schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, im Zentralen Wahlbüro oder über ein Online-Antragsformular auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/wahlen, das alle gesetzlich notwendigen Angaben enthält, stellen.

Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beginnt voraussichtlich am 3. August. Die Briefwahlunterlagen bestehen für die Landtagswahl aus dem amtlichen Stimmzettel, einem amtlichen grünen Wahlumschlag, in den der Stimmzettel einzulegen ist, einem amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, der als Kombination mit dem Wahlschein hergestellt ist. Auf ihm ist die Anschrift aufgedruckt, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist. Ein Merkblatt für die Briefwahl vervollständigen die Unterlagen. Damit der Wahlbrief rechtzeitig bis zum Wahltag, 16 Uhr, eingeht, sollte er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens am Donnerstag vor der Wahl (27. August 2009) über die Deutsche Post AG abgeschickt werden. Bei entfernt liegenderen Orten sollte er entsprechend früher bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Die Sofort-Briefwahl ist im Zentralen Wahlbüro ab dem 3. August 2009 möglich. Das Zentrale Wahlbüro befindet sich im Stadthaus, Theaterstraße 11 - 13, 01067 Dresden, 1. Etage, Raum 100. Die Öffnungszeiten sind vom 3. August bis 28. August, Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr sowie am Freitag, 28. August, 8 bis 16 Uhr

In der Zeit vom 13. Juli bis zum 29. September werden im gesamten Straßenverlauf der Theaterstraße sowie auf der Hertha-Lindner-Straße gegenüber dem Mündungsbereich Theaterstraße Straßen- und Gehwege sowie die Straßenentwässerung erneuert. Dabei kommt es zu Vollsperrungen der entsprechenden Straßenabschnitte. Die Wählerinnen und Wähler können das Zentrale Wahlbüro während der Bauarbeiten entlang der Theaterstraße zu Fuß erreichen. Barrierefrei ist es wie gehabt über den Eingang Theaterstraße 13 (erreichbar über die Hertha-Lindner-Straße) zugänglich.

Wahlberechtigte müssen ihre Briefwahlunterlagen nicht selbst im Zentralen Wahlbüro abholen, sondern können auch einen anderen damit beauftragen. Der Wahlberechtigte muss hierzu die auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckte Vollmacht ausfüllen und unterschreiben. Anders als bei der Kommunal- und Europawahl - hier durften nur für maximal vier Personen Unterlagen abgeholt werden - kann derjenige, der die Unterlagen abholt, Briefwahlunterlagen auch für mehr als vier Wahlberechtigte entgegennehmen. Wer die Unterlagen für einen anderen abholt, muss sich ausweisen können. Außerdem muss er die Wahlbenachrichtigungskarte des Wahlberechtigten, der die Unterlagen abholen lässt, ins Zentrale Wahlbüro mitbringen.

 

Das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist in 363 Wahlbezirke aufgeteilt. Zu jedem Wahlbezirk gehört ein Wahlraum, in dem die Bürgerinnen und Bürger am Wahltag ihre Stimme abgeben. Von den 363 Wahllokalen sind 109 barrierefrei zugänglich, acht mehr als zur Kommunal- und Europawahl. Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die am Wahltag wählen möchten und deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, können mit einem Wahlschein in einem anderen - barrierefreien - Wahllokal wählen. Das barrierefreie Wahllokal, in dem sie wählen möchten, muss zum eigenen Wahlkreis gehören. Da jeder Wahlkreis über barrierefreie Wahlräume verfügt, kann jeder, der es wünscht, am Wahlsonntag in einem barrierefreien Wahllokal wählen. Der benötigte Wahlschein kann am besten schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, im Zentralen Wahlbüro oder über ein Online-Antragsformular auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/wahlen beantragt werden. Der Wahlschein muss unbedingt zur Wahl in das Wahllokal mitgebracht werden. Eine Übersicht über die barrierefrei zugänglichen Wahllokale ist im Internet unter www.dresden.de/wahlen zu finden. Auch die Wahlbenachrichtigungskarte informiert, ob das eigene Wahllokal barrierefrei ist.

Die Landeshauptstadt Dresden hat die Stimmzettel so vorbereitet, dass blinde und sehbehinderte Wähler zur Kennzeichnung des Stimmzettels eine Wahlschablone verwenden können. Fremde Hilfe ist so beim Wählen nicht nötig. Die Wahlschablone können die Wahlberechtigten über die Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. erhalten. Alternativ dürfen die Wähler eine Hilfsperson, z. B. ein Mitglied des Wahlvorstandes, mit in die Wahlkabine nehmen. Die Hilfsperson muss den Stimmzettel entsprechend dem Willen des Wählers kennzeichnen und die Kenntnisse, die er dabei erlangt, geheim halten.

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