Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/06/pm_133.php 29.05.2015 01:53:04 Uhr 04.01.2025 19:32:20 Uhr

Sachgebiet Elterngeld/Erziehungsgeld zieht um

In der Woche vom 29. Juni bis 3. Juli zieht das Sachgebiet Elterngeld/Erziehungsgeld von der Junghansstraße 2 in das Neue Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19. Es hat in dieser Zeit geschlossen und gehört ab 1. Juli zum Jugendamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab Dienstag, 7. Juli im Neuen Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, Erdgeschoss, Zimmer 21 wieder erreichbar. Die Sprechzeiten sind jeweils dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Telefonkontakt ist unter der neuen Rufnummer (03 51) 4 88 47 77 möglich.

Die Stadt Dresden erhielt im Zuge der Verwaltungsreform mehr Kompetenzen. Insgesamt 103 Landesbeschäftigte wechselten zur Landeshauptstadt. Ab dem 1. August 2008 übernahm zum Beispiel das städtische Sozialamt die Aufgaben des Amtes für Familie und Soziales.

Wer also Bundeseltern- oder Landeserziehungsgeld beantragen will, wendet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet Elterngeld/Erziehungsgeld: Um erwerbstätigen Müttern und Vätern eine Familienpause in Form der Elternzeit finanziell zu erleichtern, gewährt der Staat bis zu 14 Monaten Elterngeld (Bundeselterngeld). Diese staatliche Leistung gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 zur Welt kommen bzw. gekommen sind. Es ersetzt das Bundeserziehungsgeld.

Im Anschluss an den Bezug von Bundeselterngeld gewährt der Freistaat Sachsen Müttern bzw. Vätern das Landeserziehungsgeld. Eltern, die im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes ein Landeserziehungsgeld erhalten. Weitere wichtige Informationen zum Antragsverlauf und den dazugehörigen Voraussetzungen stehen im Internet unter www.dresden.de/anliegen.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden