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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/06/pm_111.php 29.05.2015 01:52:51 Uhr 16.08.2024 05:48:52 Uhr

Kostenübernahme von Kurzmitgliedschaften im Mieterverein Dresden e. V.

Der Stadtrat wird sich am kommenden Donnerstag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause unter anderem auch mit der Kostenübernahme von Kurzmitgliedschaften im Mieterverein Dresden e. V. befassen. Diese Vorlage hat sowohl den Ausschuss für Soziales als auch den Finanzausschuss mit breiter Zustimmung verlassen.

Die Landeshauptstadt Dresden ist für die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) zuständig. Betroffene Dresdnerinnen und Dresdner mit Anspruch auf Hartz IV bei der ARGE sowie Beziehende der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt über das Sozialamt legen damit regelmäßig ihre Betriebskostenabrechnungen der ARGE bzw. dem Sozialamt zur Bearbeitung und Entscheidung zu deren Übernahme vor. Kann durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Angemessenheit bestätigt werden, erfolgt eine Kostenübernahme durch die ARGE bzw. das Sozialamt.

Oft sehen sich jedoch auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE und des Sozialamtes mit unverständlichen und sehr komplexen Betriebskostenabrechnungen konfrontiert. Die anschließende Prüfung der Abrechnungen in der ARGE bzw. dem Sozialamt ist außerordentlich aufwendig. Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt deshalb, mit dem Mieterverein Dresden e. V. eine Vereinbarung abzuschließen, um Hilfestellung bei der Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen und bei nicht nachvollziehbaren finanziellen Forderungen seitens der Vermieter (z. B. Mieterhöhungen) zu bieten. Aus städtischer Sicht verspricht man sich davon, dass ungerechtfertigte Betriebskostennachforderungen bzw. unrechtmäßige Mieterhöhungen vermieden werden und die Anzahl von Widerspruchs- und Klageverfahren zurückgeht.

Der Umfang der Beratungsmöglichkeiten ist im Vergleich zur vollwertigen Mitgliedschaft reduziert und beschränkt sich auf:

- mietrechtliche Streitigkeiten, in denen es um die Höhe und den Grund von Geldforderungen des Vermieters oder Empfangsberechtigten geht, in der Regel Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen oder Jahresendabrechnungen,

- mietrechtliche Forderungen und Streitigkeiten in Folge von Mängelbeseitigungen von erheblicher Natur, wenn dadurch das Mietverhältnis gefährdet wird,

- mündliche Kurzberatungen zu allen mietrechtlichen Fragen

- die kostenfreie Übernahme des Schriftverkehrs mit dem Vermieter oder Empfangsberechtigten sowie die dafür notwendigen Vorort-Termine.

Den mit dieser Mitgliedschaft verbundenen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 45 Euro pro Mitglied wird die Landeshauptstadt Dresden tragen. Zunächst stehen Gelder für bis zu 500 Mitgliedschaften zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Dresden die entweder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII oder nach dem SGB II erhalten. Die kostenfreie Beratung durch den Mieterverein Dresden e. V. stellt eine freiwillige Leistung dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

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