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Nächste Runde im Kita-Streik: Dresden sichert Notdienst ab

Zehn Einrichtungen bleiben offen

 

 

Wegen des noch andauernden Arbeitskampfes im Sozial- und Erziehungsdienst hat die Landeshauptstadt Dresden heute eine Notdienstvereinbarung für die Beschäftigten des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen mit den Gewerkschaften ver.di und GEW abgeschlossen. Im Kern haben sich die Verhandlungsführer um Sozialbürgermeister Martin Seidel, Frank Fischer von der Gewerkschaft ver.di und Jürgen Thamm von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft dabei auf eine Liste von zehn Dresdner Kindertageseinrichtungen verständigt, die bei möglichen Arbeitskampfmaßnahmen einen Notdienst absichern sollen. Je Ortsamtsbereich wurde eine Einrichtung im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Es handelt sich dabei um folgende Kindertagesstätten:

 

Nr.    Ortsamtsbereich     Einrichtung

1.      Altstadt                       Rietschelstraße 15/17

2.      Neustadt                    Kamenzer Straße 26

3.      Pieschen                   Industriestraße 6

4.      Klotzsche                  Karlshagener Weg 1

5.      Loschwitz                  Fidelio-F.-Finke-Straße 11

6.      Blasewitz                   Paul-Gerhardt-Straße 19/21

7.      Leuben                       Meußlitzer Straße 41

8.      Prohlis                       Rudolf-Bergander-Ring 43

9.      Plauen                       Hennersdorfer Weg 3

10.    Cotta                          Bünaustraße 30

 

„Die Einigung zeigt, dass sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften in der Lage sind, vor Ort fair zu verhandeln und Lösungen zu vereinbaren, die den Bedürfnissen von Kindern, Eltern und Beschäftigten gleichermaßen Rechnung tragen", so Oberbürgermeisterin Helma Orosz.

 

Auch Sozialbürgermeister Martin Seidel begrüßt die Vereinbarung ausdrücklich: „Die Bestreikung von Dresdner Kindertageseinrichtungen am 28. Mai hat gezeigt, dass es Situationen gibt, in denen Eltern eine Betreuung ihrer Kinder im Familien- oder Freundeskreis nicht absichern können." Die einseitige Festlegung von Notdiensteinrichtungen durch den Eigenbetrieb war also damals wichtig. Mit der jetzigen Notdienstvereinbarung haben die Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich die Gewissheit, dass auch die Gewerkschaften die arbeitsvertragliche Verpflichtung zum Notdienst in den benannten Einrichtungen mittragen.

Die Vereinbarung gilt zunächst befristet bis zum 26. Juni 2009. Sollten die Arbeitskampfmaßnahmen über diesen Zeitraum hinaus andauern, haben sich die Vertragspartner verpflichtet, rechtzeitig über eine Verlängerung der Notdienstvereinbarung zu verhandeln.

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