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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/06/pm_034.php 29.05.2015 01:51:59 Uhr 16.08.2024 06:04:41 Uhr

Welche sozialen Leistungen sind mit dem Dresden-Pass verbunden?

Ein städtisches Faltblatt informiert darüber  

 

 

Welche sozialen Leistungen sind mit dem Dresden-Pass verbunden? Wer hat Anspruch darauf? Und wo ist der Antrag zu stellen? Diese und weitere Fragen beantwortet ein Faltblatt, das die Landeshauptstadt Dresden jetzt Bürgerinnen und Bürgern kostenlos anbietet. Unter dem Titel „Dresden-Pass - Soziale Leistungen für Sie" liegt es ab Montag (8. Juni) in den zuständigen Stellen des Dresdner Sozialamtes  (Bürgerstraße 63, Lübecker Straße 121, Hertzstraße 23, Junghansstraße 2) sowie in der  ARGE Dresden (Budapester Straße 30) aus. Es ist außerdem in geringen Stückzahlen in den Informationsstellen der Rathäuser, Ortsämter, Ortschaften und in den Dresdner Bürgerbüros erhältlich und im Internet unter www.dresden.de/dresden-pass abrufbar. Das Faltblatt erscheint in dritter aktualisierter Auflage und wurde in 25 000 Exemplaren hergestellt.

Mit dem Dresden-Pass können Personen, die Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Sozialgesetzbuch oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder über ein nur geringes Einkommen und Vermögen verfügen, verschiedene Vergünstigungen zur Teilnahme am Stadtleben erhalten. Voraussetzung ist ihr Hauptwohnsitz in Dresden.

So berechtigt der Pass beispielsweise zu Ermäßigungen beim Kauf von Zeitkarten der Dresdner Verkehrsbetriebe AG. Jeweils acht Euro werden dabei gespart. Auch der Eintritt in bestimmte Museen, Theater, Konzert- und Veranstaltungshäuser, kommunale Sportstätten und Bäder sowie in den Zoo Dresden wird mit dem Pass günstiger. Weiterhin können mit Preisnachlass Angebote der Volkshochschule oder der Städtischen Bibliotheken genutzt werden.

Nicht nur für Erwachsene, sondern ebenso für Kinder kann ein Dresden-Pass nützlich sein. Sie erhalten zusätzlich zu den vergünstigten DVB-Zeitkarten Ermäßigungen bei der Tagesverpflegung in der Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule. Auch ihre Teilnahme an bildungs- und erlebnispädagogischen Veranstaltungen, an der Kinder- und Jugenderholung sowie an internationalen Jugendbegegnungen wird gestützt. Mädchen und Jungen von 6 bis 14 Jahren mit Dresden-Pass erhalten außerdem ein Freiexemplar des Ferienpasses, der Veranstaltungsangebote für die Sommerferien bereithält.

Alle für den Dresden-Pass maßgeblichen Regelungen enthält die aktuelle Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes (www.dresden.de/dresden-pass). Es handelt sich um eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Landeshauptstadt Dresden. Erst Ende des vergangenen und Anfang dieses Jahres wurden Verfahrenserleichterungen beschlossen. In deren Folge war die Zahl der Dresden-Pass-Inhaber im ersten Quartal 2009 um 2 300 Personen (von 13 800 auf 16 100) gestiegen. Zuletzt wurden im April rund 16 600 Einwohnerinnen und Einwohner mit Dresden-Pass gezählt. Darunter waren rund 6 000 Kinder. Nach Schätzungen des Geschäftsbereiches Soziales hätten jedoch weitaus mehr Personen einen Anspruch darauf. Das Faltblatt soll nun besser informieren.

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