Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/06/pm_020.php 29.05.2015 01:51:49 Uhr 02.12.2024 02:44:09 Uhr |
Kommunal- und Europawahl am 7. Juni
Die Dresdnerinnen und Dresdner wählen am kommenden Sonntag, 7. Juni, ihren neuen Stadtrat sowie in den Ortschaften die Ortschaftsräte. Gleichzeitig werden auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Jeder Wähler kann seine Stimmen am Wahltag von 8 bis 18 Uhr in seinem Wahllokal abgeben. Diejenigen, die am Sonntag verhindert sind, können noch bis Freitag, 5. Juni 2009, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann persönlich im Zentralen Wahlbüro, Theaterstraße 11 - 13, 1. Etage, Raum 100, gestellt werden. Das Zentrale Wahlbüro ist bis Donnerstag, 4. Juni, von 8 Uhr bis 20 Uhr und am Freitag, 5. Juni, von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Die Wahlberechtigten geben am 7. Juni in 363 Wahlräumen ihre Stimmen ab.
Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 7. Juni, 8 Uhr. Dann beginnt die allgemeine Wahlzeit, die 18 Uhr endet. Zu dieser Zeit schließen die Wahlräume kurzzeitig ihre Türen. Nur wer bereits im Wahlraum ist, darf noch seine Stimme abgeben. Nach der letzten Stimmabgabe werden die Wahlräume wieder geöffnet; die Stimmauszählung beginnt. Sowohl die Wahlhandlung als auch die anschließende Ergebnisermittlung sind öffentlich. Jede interessierte Person kann zuschauen.
Das Ergebnis der Briefwahl wird durch 80 Briefwahlvorstände ermittelt, die am Wahltag 15 Uhr im Rathaus, Dr.-Külz-Ring zusammentreten. Zunächst werden die eingegangenen Wahlbriefe geöffnet und zugelassen. Der Wahlschein mit den Angaben zum Wähler und der Wahlumschlag mit dem darin befindlichen Stimmzettel werden voneinander getrennt, sodass das Wahlgeheimnis gesichert ist. Erst nach Ablauf der allgemeinen Wahlzeit 18 Uhr werden die Stimmzettel den Wahlumschlägen entnommen, die Ergebnisermittlung beginnt. Auch die Zulassung der Wahlbriefe und die Ermittlung der Briefwahlergebnisse sind öffentlich.
Die Wähler haben bei der Stadtratswahl und bei den Ortschaftsratswahlen drei Stimmen. Diese können sie auf einen Bewerber bündeln (kumulieren) oder auf mehrere Bewerber verteilen (panaschieren). Es ist auch möglich, einem Bewerber zwei Stimmen und die dritte Stimme einem anderen Bewerber zu geben. Genauso kann man auch weniger als drei Stimmen abgeben. Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die Sitze werden entsprechend dem Verhältnis der Stimmen verteilt.
In der Ortschaft Oberwartha wurde nur ein Wahlvorschlag zugelassen. Die Ortschaftsräte werden deshalb dort nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Gewählt sind dann die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in der Reihenfolge dieser Zahlen. Der Stimmzettel enthält drei freie Zeilen. Hier können die Wähler die „Wunschkandidaten" eintragen. Kumulieren, also das Anhäufen der Stimmen auf einen Bewerber, ist nicht möglich. Auch bei der Europawahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat hier eine Stimme.
Die Wahlvorstände zählen zunächst die Europawahl aus, anschließend die Stadtratswahl und zum Schluss die Ortschaftsratswahlen. Mit den ersten Ergebnissen für die Europawahl kann nicht vor 19 Uhr, für die Stadtratswahl nicht vor 20 Uhr gerechnet werden. Das vorläufige Endergebnis ist nicht vor 24 Uhr zu erwarten. Die Ergebnisse werden ab 18 Uhr öffentlich im Plenarsaal des Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19, präsentiert. Darüber hinaus werden sie auch laufend auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/wahlen übertragen. Das amtliche Endergebnis der Kommunalwahlen und der Europawahl am 7. Juni stellt der Gemeindewahlausschuss am Mittwoch, 10. Juni, fest. Die öffentliche Sitzung findet um 14 Uhr im Festsaal des Rathauses statt.
Wählen kann jeder Deutsche und auch jeder andere Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Wer den Dresdner Stadtrat wählen will, muss außerdem seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Dresden haben. Den Ortschaftsrat kann nur derjenige wählen, der seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft wohnt. Zur Europawahl kann jeder wählen, der seit drei Monaten in der Europäischen Union lebt.
Nach Aufbau des Wählerverzeichnisses am 3. Mai ist durch Wegzüge und Sterbefälle die Zahl der Wahlberechtigten bis zum 2. Juni für die Stadtratswahl auf 423 829 gesunken. Für die Ortschaftsratswahlen sind nun insgesamt 28 317 Personen wahlberechtigt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments können mit Stand vom 2. Juni von insgesamt 421 974 Dresdnerinnen und Dresdnern gewählt werden.
Bis Dienstag, 2. Juni, 20 Uhr wurden insgesamt 36 847 Anträge auf Briefwahlunterlagen bearbeitet. Das sind 8502 mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt bei der Kommunal- und Europawahl 2004 und 8381 mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt bei der Oberbürgermeisterwahl 2008.
Der Anteil der Briefwähler und die Zahl der Wahlberechtigten sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, so dass die höhere Briefwahlbeteiligung kein zwingendes Indiz für eine insgesamt höhere Wahlbeteiligung als zur Stadtratswahl 2004 ist. 7217 Personen haben bis zum 2. Juni im Zentralen Wahlbüro ihren Briefwahlantrag persönlich gestellt und ihre Stimme direkt abgegeben. Darüber hinaus sind bis 2. Juni 15 848 Wahlbriefe für die Europawahl und 15 775 Wahlbriefe für die Kommunalwahl postalisch eingegangen. Insgesamt liegen also bereits 31 623 Wahlbriefe zur Auszählung am Sonntag bereit.
Alle Wahlberechtigten, die ihre Briefwahlunterlagen noch zu Hause haben, sollten diese schnellstmöglich absenden, damit sie spätestens am Sonntag, 18 Uhr im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, eingehen. Ab Freitag, 5. Juni, empfiehlt es sich, die Briefe direkt im Rathaus abzugeben bzw. in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einzuwerfen.
Für Wahlberechtigte, die nicht wissen, wo sich ihr Wahllokal befindet, steht im Internet unter www.dresden.de/wahlen ein Wahllokalfinder zur Verfügung.
Fragen zum Wählerverzeichnis, zur Briefwahl und zu den Wahllokalen können noch bis Sonntag an das Bürgertelefon unter Telefon (03 51) 4 88 11 20 gerichtet werden.
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