Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/05/pm_088.php 29.05.2015 01:51:25 Uhr 04.01.2025 18:57:21 Uhr |
Konjunkturpaket II: Dresden erhält weitere Bewilligungen
Grünes Licht für Schulen, Sportstätten und Straßen
Die Landeshauptstadt Dresden hat weitere Bewilligungen aus dem Konjunkturprogramm II vom Freistaat Sachsen erhalten. So gibt es jetzt auch grünes Licht für alle von der Stadt beantragten Investitionen in Schulen. Zuvor wurde bereits der Förderung von Sanierungs- und Neubauarbeiten in Kindertageseinrichtungen zugestimmt. Somit stehen für die Bildungsinfrastruktur in der Landeshauptstadt Dresden bis Ende 2010 zusätzlich 50 Millionen Euro zur Verfügung, davon 20 Millionen Euro für Kindertageseinrichtungen und 30 Millionen Euro für Schulen. Insgesamt 34 Projekte profitieren vom Konjunkturprogramm der Bundesregierung, darunter 17 Kinderbetreuungseinrichtungen (Pressemitteilung vom 20. Mai 2009) und 17 Schulen (siehe Übersicht). Offen ist die Entscheidung noch bei einer Kindertageseinrichtung (Saalhausener Straße 44), weil wegen des Wertumfanges eine Prüfung durch die Oberfinanzdirektion nötig ist.
Für die Feuerwehr lagen bereits Zuweisungen in Höhe von 1,3 Millionen Euro vor. Jetzt wurden außerdem Mittel für Sportstätten in Höhe von 9,1 Millionen Euro (12 Projekte) und für Straßen in Höhe von 8,7 Millionen Euro (26 Projekte) bewilligt.
Im Bewilligungsverfahren wurden jedoch nicht alle zur Förderung beantragten Baukosten anerkannt. Die nicht förderfähigen Kosten richten sich nach den jeweiligen Fachförderbestimmungen und sind von der Landeshauptstadt Dresden zu tragen. Die durch nicht förderfähige Kosten nun freien Bewilligungskontingente der Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket II werden durch sogenannte Nachrückermaßnahmen untersetzt. Diese hatte der Stadtrat bereits im März gemeinsam mit den Prioritätenlisten beschlossen. Die Verwaltung reicht die nachrückenden Projekte innerhalb der zweiten Antragsrunde bis zum 2. Juni 2009 bei der Sächsischen Aufbaubank bzw. den zuständigen Bewilligungsstellen ein.Landeshauptstadt Dresden
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