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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/05/pm_026.php 29.05.2015 01:50:04 Uhr 04.01.2025 19:11:06 Uhr

Bundesprogramm Kommunal-Kombi in Dresden

Zusätzliche Arbeitsplätze im Kultur- und Sozialbereich

Bürgermeister Martin Seidel informierte heute (8. Mai) über die beabsichtigte finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Dresden an 349 neuen Arbeitsplätzen entsprechend des Bundesprogramms Kommunal-Kombi, vor allem im Kultur- und Sozialbereich. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften am 11. Mai 2009 wird sich die Stadt Dresden an der Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi mit einem städtischen Zuschuss und einem Koordinierungsservice für die Arbeitgeber bei der Antragstellung beteiligen. „Wir haben geplant, eine Kofinanzierung in Höhe von monatlich 100 Euro je eingestelltem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten über die Dauer von drei Jahren bereitzustellen", berichtet Sozialbürgermeister Martin Seidel. Vom Freistaat Sachsen werden 349 Stellen für Dresden mit einem Landeszuschuss ausgestattet, laut Beschluss des sächsischen Kabinetts vom 7. April 2009. Die Beteiligung der Landeshauptstadt Dresden ist „ein deutliches Zeichen für die Anstrengungen der Stadt, auch perspektivisch jede Möglichkeit zur Integration und Teilhabe am Erwerbsleben für langzeitarbeitslose Dresdnerinnen und Dresdner zu ergreifen", sagt Seidel weiter.

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Bundesanzeiger Nr. 55 vom 9. April 2009, S. 1303) entschied, das Bundesprogramm auch auf die Landeshauptstadt Dresden auszuweiten. Die Finanzierung teilen sich der Bund, das Land, die Europäische Union und die Kommune vor Ort.

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentli­chen Interesse liegende Arbeiten zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Martin Seidel: „Selbstverständlich dürfen die geförderten Arbeitsplätze im Grundsatz nicht zu Nachteilen für die Wirtschaft in der Region führen. Um dies von Vornherein auszuschließen haben wir mit Kammern, Gewerkschaften und dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen sehr zeitig das Gespräch gesucht. Bereits im Vorfeld wurde vereinbart, bei der Umsetzung des Kommunal-Kombi den Dresdner Förderkonsens für öffentlich geförderte Beschäftigungsprojekte in der Landeshauptstadt Dresden anzuwenden." Der Schwerpunkt der Tätigkeitsfelder soll deshalb vornehmlich im sozialen und kulturellen Bereich, beispielsweise bei Kulturförder- und Sportvereinen sowie anderen freien Trägern der sozialen Fürsorge liegen.

Im Fokus des Programms stehen diejenigen langzeitarbeitslosen Menschen, die aufgrund der Schwäche der regionalen Wirtschaft perspektivisch keine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt finden. Das betrifft Langzeitarbeitslose (im Sinne des § 18 Sozialgesetz­buch III), die seit mindestens einem Jahr Arbeitslosengeld II beziehen. Die entstehenden Arbeitsplätze werden in der Summe aller Förderanteile mit bis zu 1120 Euro monatlich gefördert. Die erstmalige Besetzung des Arbeitsplatzes muss spätestens bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen.

Um eine reibungslose und koordinierte Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt für die Dresdner Arbeitgeber zu sicher, hat die Landeshauptstadt Dresden die Qualifizierungs- und Arbeitsförderungsgesellschaft Dresden mbH (QAD) mit der Einrichtung einer Koordinierungs­stelle beauftragt. Ihr obliegt es, die nichtkommunalen Arbeitgeber in der Phase der Antragstellung und während der anschließenden Förderlaufzeit fachlich zu beraten und zu begleiten.

Durch die QAD wird derzeit auch eine erste Informationsveranstaltung für alle am Bundesprogramm Kommunal-Kombi interessierten Dresdner Vereine, Institutionen und Einrichtungen für Donnerstag, 14. Mai 2009, 12:30 Uhr im Plenarsaal des Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19 vorbereitet. Die Veranstaltung steht allen interessierten Arbeitgebern offen.

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