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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/04/pm_112.php 29.05.2015 01:49:38 Uhr 17.07.2024 08:47:04 Uhr

Orpheum als Veranstaltungsort braucht Nutzungsänderung

Das Dresdner Bauaufsichtsamt informiert

Um das Orpheum in Dresden-Neustadt, Kamenzer Straße 19, für öffentliche Veranstaltungen zu nutzen, ist nach Informationen des Bauaufsichtsamtes eine Baugenehmigung für die dauerhafte Nutzungsänderung nötig. Sie wird auf Antrag erteilt. „Ein solcher liegt uns derzeit nicht vor", so Amtsleiterin Ursula Beckmann. Sie weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass es für die laut Zeitungsveröffentlichungen für Anfang Juni geplante Show des Künstlers Kelvin Kalvus im Orpheum keine Genehmigung der Stadt gibt.

Für das Gebäude gilt eine Nutzungsuntersagung für öffentliche Veranstaltungen. Sie wurde bereits Anfang Februar erlassen, da das Haus im jetzigen Zustand dafür ungeeignet ist. Es ist eine bautechnische Ertüchtigung erforderlich vor allem zum Brandschutz und zum Schallschutz. Außerdem fehlen PKW-Stellplätze für den mit Kulturveranstaltungen verbundenen Publikumsverkehr.

Das Gebäude wurde nach der deutschen Wiedervereinigung für eine Büronutzung saniert und danach zeitweise von einem Architekturbüro genutzt. Ende der neunziger Jahre ist eine Nutzungsänderung für den Varieté-Betrieb beantragt worden. Diese genehmigte das Bauaufsichtsamt unter der Bedingung, dass der Schallschutz und die erforderlichen hundert Stellplätze nachgewiesen werden. Diese Bedingungen sind zu keiner Zeit erfüllt worden. Auch die Baugenehmigung ist nicht ausgenutzt worden und inzwischen verfallen. Nachdem das Bauaufsichtsamt in diesem Jahr davon Kenntnis erhalten hatte, dass regelmäßig montags öffentliche Veranstaltungen im Orpheum stattfinden, wurde gegenüber dem Eigentümer Markwart Faussner am 5. Februar 2009 eine Nutzungsuntersagung erlassen. Daraufhin kündigte dieser für Ende Februar einen Bauantrag an. Im Vertrauen auf seine Aussage hatte das Bauaufsichtsamt im März und April insgesamt drei einzelne Veranstaltungen mit Auflagen genehmigt. Eine weitere Nutzung des Orpheums für öffentliche Kulturveranstaltungen ist aber nur möglich, wenn die Bauaufsicht eine Baugenehmigung für die dauerhafte Nutzungsänderung erteilen kann.

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