Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/04/pm_108.php 29.05.2015 01:49:35 Uhr 04.01.2025 19:27:04 Uhr

Antragsfrist für Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm endet

Am 6. September jährt sich die Inbetriebnahme der neuen Start- und Landebahn des Flughafens Dresden International zum zweiten Mal. Bis zu diesem Tag können Grundstückseigentümer im Einwirkungsbereich von Fluglärm Ansprüche auf Einbau von Schallschutzeinrichtungen und auf Entschädigung für den Außenwohnbereich bei der Flughafen Dresden GmbH geltend machen. So bestimmt es der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden, jetzt Landesdirektion Dresden vom 25. Oktober 2005. Innerhalb des festgesetzten Lärmschutzbereichs hat der Flughafenbetreiber – soweit erforderlich – für Schallschutzvorrichtungen an Räumen, in denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten, aber auch für Belüftungseinrichtungen an Schlafräumen Sorge zu tragen. Dies geschieht jedoch nur auf Antrag des Eigentümers. Eine Orientierung über den Lärmschutzbereich gibt die verkleinert dargestellte Anlage 1 zum Beschluss (siehe Anhang). Entschädigungen für den Außenwohnbereich werden nur für besonders hoch belastete Grundstücke gewährt. Sie liegen in der Gemarkung Gomlitz. Die Einzelheiten regelt Abschnitt 3 des Planfeststellungsbeschlusses. Der Beschluss kann beim Umweltamt, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden im Raum N 120 zu den üblichen Sprechzeiten Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr eingesehen werden. Eine Anmeldung unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 62 79 wird empfohlen. Genaue Auskünfte zu den betroffenen Flurstücken sind bei der Stabstelle Lärm-/Umweltschutz der Flughafen Dresden GmbH erhältlich.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden