Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/04/pm_069.php 29.05.2015 01:49:02 Uhr 19.10.2024 04:59:51 Uhr

Veranstaltungswerbung in der Vorwahlzeit

Das Wahljahr 2009 ist eröffnet und ab dem Monat Mai beginnt die heiße Phase der ersten beiden von vier anstehenden Wahlen. Am 7. Juni 2009 stehen kombiniert die Kommunal- und Europawahlen an. Die Landtagswahl folgt am 30. August 2009 und die Bundestagswahl findet am 27. September 2009 für die Parteien sowie die Bürgerinnen und Bürger in der Landeshauptstadt Dresden statt.

Jeweils 36 Tage vor dem Wahltag beginnt die Vorwahlzeit. In dieser Zeit wird das Erscheinungsbild der öffentlichen Straßen durch die abwechslungsreichen Wahlplakate und Großflächenwerbetafeln der Kandidatinnen und Kandidaten, Wählervereinigungen und Parteien geprägt.

Um allen Bürgern, Einwohnern und Besuchern das sichere und gefahrlose Teilnehmen am Straßenverkehr zu ermöglichen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, wird nichtpolitische Veranstaltungswerbung auf öffentlichen Straßen in der Vorwahlzeit nicht genehmigt.

Die Landeshauptstadt Dresden wird bei Verstößen gegen die Sondernutzungs- und Wahlwerbesatzung und im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht sowohl Bußgeld- als auch Verwaltungsverfahren mit den rechtlich ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durchführen. In der Landeshauptstadt Dresden hat die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Vorwahlzeit größte Priorität.

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