Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/03/pm_097.php 29.05.2015 01:47:56 Uhr 04.01.2025 19:11:52 Uhr |
Erstes Pressegespräch zum Superwahljahr
Wie sieht der Zeitplan für die Kommunalwahl aus?
Am 7. Juni 2009 finden die Wahlen zum Stadtrat sowie zu den Ortschaftsräten der Landeshauptstadt Dresden statt. Die Kommunalwahl wurde am 12. März 2009 im Dresdner Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wurde auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Seit dem 13. März 2009 bis zum 23. April 2009 können Wahlvorschläge eingereicht werden und ggf. Unterstützungsunterschriften geleistet werden. Am 28. April 2009, um 14 Uhr findet die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt, in der über die Zulassung bzw. über die Zurückweisung der Wahlvorschläge entschieden wird. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Vertretern der CDU, je einem Vertreter der Parteien DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP. Am 35. Tag vor der Wahl, also am Sonntag, dem 3. Mai 2009, wird das Wählerverzeichnis aufgestellt. Erst dann steht fest, wie viele Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl und zur Europawahl wahlberechtigt sind. Der Druck und der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten ist dann für die erste Maihälfte vorgesehen. Ab dann ist auch Briefwahl möglich. Wie genau durch Briefwahl gewählt werden kann, wird ebenfalls in diesem Zeitraum bekannt gemacht. Für die Kommunal- und Europawahl wird eine gemeinsame Wahlbenachrichtigungskarte versandt. Vom 13. Mai 2009 bis zum 5. Juni 2009, 18 Uhr ist das Zentrale Wahlbüro geöffnet. Nur hier kann sofort vor Ort per Briefwahl gewählt werden. Das Zentrale Wahlbüro befindet sich im Stadthaus, Theaterstraße 11 bis 15, 01067 Dresden, 1. Etage, Raum 100, und wird montags bis freitags von 8 Uhr bis 20 Uhr geöffnet haben. Am 10. Juni 2009, um 14 Uhr stellt der Gemeindewahlausschuss in seiner zweiten öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis fest. Am 13. Juli 2009 treten die gewählten Stadt- und Ortschaftsräte ihr Amt an.
Wie viele Wahllokale gibt es? Wie viele sind barrierefrei?
Das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist in 363 Wahlbezirke gegliedert. Jeder Wahlbezirk hat ein Wahllokal, in dem die Bürgerinnen und Bürger am Wahltag ihre Stimme abgeben. Von den 363 Wahllokalen sind 101 Wahllokale barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit wird auf der Wahlbenachrichtigungskarte vermerkt. Außerdem werden die Wahlräume vor dem Wahltag öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung wird auch einen Hinweis auf diejenigen Wahlräume enthalten, die barrierefrei zugänglich sind. Ab Mai können sich die Bürgerinnen und Bürger über den Wahllokalfinder unter www.dresden.de informieren, ob das eigene Wahllokal barrierefrei zugänglich ist und wo sich weitere barrierefreie Wahllokale befinden.
Wie viele Wahlhelfer werden benötigt? Welche Aufgaben haben sie? Ab wann kann man sich melden? Erhalten Wahlhelfer eine Entschädigung?
Für jeden der 363 Wahlbezirke der Landeshauptstadt Dresden wird ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter sowie zur Kommunal- und Europawahl am 7. Juni 2009 aus fünf Beisitzern, zur Landtags- und Bundestagswahl dann aus vier Beisitzern. Dieser Wahlvorstand leitet die Wahlhandlung im Wahllokal und ermittelt im Anschluss an die Wahlhandlung das Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk. Darüber hinaus werden noch 80 Briefwahlvorstände zur Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl gebildet. Für die Mitarbeit in den Wahl- und Briefwahlvorständen werden für jeden Wahltag etwa 3100 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Diese müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. Sie erhalten je nach Wahl und Funktion eine Entschädigung von 20 Euro bis 60 Euro.
Die Stadtverwaltung hat in dieser Woche ehemalige ehrenamtlichen Wahlhelfer angeschrieben. Parallel dazu veröffentlicht die Stadt einen Wahlhelferaufruf im Dresdner Amtsblatt. Dieser ist ebenfalls auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.dresden.de/wahlen zu finden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier - am besten gleich für alle drei Wahltage - ab sofort als Wahlhelfer online anmelden. Über das Internet können sie sich auch ein Formular ausdrucken, welches sie ausgefüllt und im verschlossenen Umschlag an die Landeshauptstadt Dresden zurücksenden. Alternativ können sie sich auch unter der Telefonnummer 4 88 11 18, per Fax unter 4 88 58 83, per E-Mail an wahlhelfer@dresden.de, oder auch per Post oder persönlich an die Arbeitsgruppe Wahlhelfer wenden (Postanschrift: Postfach 120020, 01001 Dresden, Sitz: Theaterstraße 11-15, Zimmer 247; Dienstzeiten: montags bis freitags 8 bis 12 Uhr, montags und mittwochs 13 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags 13 bis 18 Uhr).
Wie viel kostet die Organisation der Wahl?
Für die Wahlorganisation im Superwahljahr hat die Stadt in ihrem Haushalt insgesamt etwa 990 000 Euro eingeplant. Dabei handelt es sich nur um die Sachkosten, wie zum Beispiel Druck- und Portokosten oder Erfrischungsgelder für die Wahlhelfer. Hinzu kommen die Kosten für das Personal.
Die Landeshauptstadt muss dabei alle Sach- und Personalkosten für die Kommunalwahl, also die Stadtrats- und die Ortschaftsratswahl, selbst tragen. Die Kosten für die Europawahl, Landtags- und Bundestagswahl werden der Stadt teilweise vom Land erstattet.
Wer kann zur Kommunalwahl wählen?
Wählen kann jeder Deutsche und auch jeder andere Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit Hauptwohnung in Dresden - für die Ortschaftsratswahlen in der Ortschaft - wohnt und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer kann gewählt werden? Bis wann, wo und wie können Wahlvorschläge eingereicht werden?
In den Stadtrat kann jeder Deutsche sowie jeder andere Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU gewählt werden, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit Hauptwohnung in Dresden - für die Ortschaftsratswahlen in der Ortschaft - wohnt und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat. Bei wem ein sogenannter Hinderungsgrund vorliegt, kann nicht Stadtrat oder Ortschaftsrat sein. Das ist zum Beispiel bei den Beamten und Angestellten der Stadt der Fall.
Voraussetzung für die Kandidatur ist die Einreichung eines Wahlvorschlags. Wahlvorschläge können für die Stadtratswahl und die Ortschaftsratswahlen sowohl von Parteien als auch von Wählervereinigungen eingereicht werden. Wahlvorschläge von Einzelpersonen sind nicht möglich. Über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Wahlvorschläge entscheidet der Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 28. April 2009, 14 Uhr. Wahlvorschläge können noch bis zum 23. April 2009, 18 Uhr im Büro der AG Wahlvorschläge (Einwohner- und Standesamt, Theaterstraße 11 - 13, 1. Etage, Bürgersaal 100, Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, montags und mittwochs von 13 bis 15 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13 bis 18 Uhr, Tel. 488 6027) eingereicht und Unterstützungsunterschriften geleistet werden.
Merkblätter mit Hinweisen für Parteien und Wählervereinigungen zur Stadtratswahl beziehungsweise zu den Ortschaftsratswahlen sowie die erforderlichen Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge sind über das Büro der AG Wahlvorschläge erhältlich und auch unter www.dresden.de/wahlen abrufbar.
Wie sind die Regelungen zur Wahlwerbung? Ab wann kann auf Plakaten geworben werden? Welche Abstände zu den Wahllokalen müssen eingehalten werden?
Am 36. Tag vor dem jeweiligen Urnengang, für die Kommunal- und Europawahl also am 2. Mai 2009, für die Landtagswahl dann am 25. Juli 2009 und die Bundestagswahl am 22. August 2009, beginnt die Vorwahlzeit und läutet die heiße Phase des Wahlkampfes ein. Von diesem Zeitpunkt an dürfen die Parteien und Wählervereinigungen ihre Wahlplakate ohne vorherige Erlaubnis im Stadtgebiet verteilen. Eine Beschränkung der Anzahl der Plakate gibt es nicht.
Nach der Satzung „Verfahrensweise Wahlwerbung" dürfen Gebäude mit besonderen Funktionen wie Dienstgebäude, Kirchen oder Schulen nur mit vorgeschriebenen Abstand beworben werden. Auch innerhalb bestimmter Straßen und Straßenabschnitte darf keine Wahlwerbung angebracht werden. Im Einzelnen ist Wahlwerbung nicht zugelassen:
- im Umkreis von 20 Metern um Dienstgebäude und Schulen der Landeshauptstadt Dresden, des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland
- im Umkreis von 50 Metern um Kirchen, religiös genutzte Gebäude und Friedhöfe
- innerhalb eines Teilbereichs des Stadtringes (historischer Stadtkern),
- an Stellen, an denen durch Wahlwerbung die Verkehrsübersicht/Verkehrssicherheit gefährdet oder beeinträchtigt wird, zum Beispiel an Ampeln, auf Brücken, an Verkehrszeichen.
Außerdem ist Wahlwerbung am Wahltag in und am sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, verboten. Wahlplakate, die in der Vorwahlzeit angebracht oder aufgestellt wurden, müssen spätestens sieben Tage nach der Wahl entfernt werden. Veranstaltungswerbung, die vor Beginn der Vorwahlzeit angebracht wird, ist erlaubnispflichtig. Anträge sind beim Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden zu stellen.
Welche Besonderheiten sind bei der Europawahl zu beachten?
Ebenfalls am 7. Juni 2009 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.
Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Deutschland wohnen, können in ihrem Heimatstaat oder in Deutschland an der Wahl teilnehmen.
Wahlberechtigt in Deutschland ist jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger mit einer Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt und nicht in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
In Dresden leben zurzeit rund 6000 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der EU). Damit diese in der Landeshauptstadt wählen können, müssen sie hier in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Unionsbürger, die bereits an der Europawahl im Jahr 2004 in Deutschland teilgenommen haben, sind automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen neuen Antrag auf Eintragung zu stellen.
Alle anderen Unionsbürger müssen spätestens bis zum Sonntag, dem 17. Mai 2009, bei der Stadt Dresden einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Das Wahlamt wird die mit Hauptwohnsitz in Dresden lebenden Unionsbürger, die nur nach entsprechendem Antrag in Dresden wählen können, in den nächsten Tagen anschreiben und über die Voraussetzungen einer Teilnahme an der Europawahl informieren. Mit dem Schreiben wird auch ein Antragsformular auf Eintragung ins Wählerverzeichnis versandt. Informationen über Voraussetzungen für eine Wahlteilnahme der in Dresden lebenden Unionsbürger wird auch die in der nächsten Woche im Amtsblatt und in der DNN abgedruckte öffentliche Bekanntmachung enthalten. Diese wird ebenfalls unter www.dresden.de/wahlen veröffentlicht.
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
+49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail
E-Mail
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden