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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/03/pm_075.php 29.05.2015 01:47:35 Uhr 18.09.2024 10:22:46 Uhr

Aktuelle Bodenrichtwertkarte für die Stadt Dresden veröffentlicht

Preise sind abhängig von Lage und Nutzung

Aller zwei Jahre veröffentlicht der Gutachterausschuss die aktuelle Bodenrichtwertkarte für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Landeshauptstadt Dresden. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2009 veränderten sich im Vergleich zum Jahr 2007. Die Abweichungen sind nicht nur marktabhängig, sondern auch durch die jeweilige Lage und typische Nutzbarkeit der Grundstücke bedingt. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, lastenfreie Grundstücke unter Berücksichtigung maßgebender Wert beeinflussender Merkmale wie zum Beispiel die Lage des Grundstückes, die Art und Größe der Bebauung. Werden die rein mathematischen Mittel der Bodenrichtwerte betrachtet, ist zu berücksichtigen, dass der Wegfall beziehungsweise das Hinzufügen von Richtwerten die Mittelwerte verändern können, ohne dass die allgemeine Bodenwertentwicklung ausgedrückt wird.

Wie in den vergangenen Jahren ist der individuelle Wohnungsbau in Dresden ein gefragtes Marktsegment, auch wenn im Jahr 2008 die Anzahl der Baulandkäufe nachgelassen hat. Geringe Baulandpreise sind vor allem in den alten Dorflagen mit ländlicher Struktur wie in Leuteritz, Merbitz, Roitzsch, Steinbach, Unkersdorf und Zöllmen mit 20 Euro pro Quadratmeter zu finden. Begehrt sind unter anderem Lagen in der Gartenstadt Hellerau und auf dem Weißen Hirsch. Für Reihenhaus-Standorte stellte der Gutachterausschuss wieder Bodenrichtwerte von rund 160 Euro pro Quadratmeter fest. Im Geschosswohnungsbau hält die Kaufzurückhaltung an. Die Preisentwicklung verlief nach Lagen unterschiedlich, wobei der durchschnittliche Bodenwert über das gesamte Stadtgebiet betrachtet etwa gleichbleibt. Für produzierendes und tertiäres Gewerbe (Handel, Dienstleistungen) ist ein Bodenrichtwertmittel von rund 70 Euro pro Quadratmeter abzuleiten. Die Spannbreite liegt zwischen 25 Euro pro Quadratmeter (Lausa und Rossendorf) und 140 Euro pro Quadratmeter (zum Beispiel Altstadt II). Die Mischnutzung (Büro- und Geschäftshäuser) konzentrierte sich auf innerstädtische Lagen.

Die Bodenrichtwerte besitzen keine bindende Wirkung und ersetzen nicht die sachverständige Beurteilung des Einzelfalls. Die Gesamtheit der Wert beeinflussenden Umstände bei einem speziellen Objekt kann nur durch ein Verkehrswertgutachten erfasst werden. Für die neue Bodenrichtwertkarte wurde die Kaufpreissammlung, über die nur der Gutachterausschuss verfügt, zum 1. Januar 2009 ausgewertet. Für die Wertfindung wurden rund 2300 Grundstückskaufverträge aus den Jahren 2007/2008 genutzt.

Die Bodenrichtwertkarte kann im Technischen Rathaus, Hamburger Straße 19, im Zimmer 48 erworben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Bodenrichtwertkarte 2009 auf CD oder als pdf-Datei per E-Mail in digitaler Form zu erhalten. Die Karte im Maßstab 1:25 000 enthält rund 600 Richtwerte und kostet je Medium 80 Euro. Neben der aktuellen Bodenrichtwertkarte sind auch Richtwertkarten aus den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Äußere Neustadt, Cossebaude, Altstadt, Friedrichstadt, Hechtviertel, Langebrück-Ortsmitte, Löbtau-Süd, Loschwitz, Pieschen sowie Plauen erhältlich.

Information aus Dresdner Bodenrichtwertkarten stehen auch im Internet unter www.dresden.de/bodenrichtwerte bereit. Weitere Aussagen zu Kaufpreisen und Umsätzen Dresdner Immobilien, besonders zum Wohneigentum sind im Marktbericht des Gutachterausschusses enthalten, der im Mai zum Verkauf bereit steht.

Der Versand der Bodenrichtwertkarten erfolgt über nachstehende Adresse:

Landeshauptstadt Dresden, Städtisches Vermessungsamt, PF 12 00 20 in 01001 Dresden oder per E-Mail: vermessungsamt-pv@dresden.de

Ab April 2009 hängt in allen Bürgerbüros und Ortsämtern die aktuelle Bodenrichtwertkarte zur Information aus. Im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Bodenrichtwertkarten und die besonderen Richtwertkarten zum Beispiel aus den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten auch zurückliegender Stichtage einzusehen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt ausschließlich schriftliche Auskünfte (kostenpflichtig) zu Bodenrichtwerten und zur Bewertung erforderlicher Daten.

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