Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/02/pm_080.php 29.05.2015 01:46:29 Uhr 04.01.2025 19:08:57 Uhr |
Oberbürgermeisterin Orosz erhält Stiftungsurkunden für Dresdner Sozialstiftung und Stiftung Kreuzchor
Die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden, Helma Orosz erhielt heute im Rahmen einer feierlichen Übergabe die Stiftungsurkunden für die „Stadtstiftung Dresdner Kreuzchor" und die Stiftungsurkunde für die „Sozialstiftung der Stadt Dresden". Diese erhielt sie von Dr. Henry Hasenpflug, Präsidenten der Landesdirektion Dresden. Die Landesdirektion hatte im Rahmen ihrer Aufgaben als Stiftungsaufsicht die Stiftungen bereits Anfang Februar genehmigt. Nachdem nun die Ankündigung der Stiftungsgründung im Sächsischen Amtsblatt am 26. Februar 2009 erfolgte, konnten die Stiftungsurkunden heute Helma Orosz übergeben werden.
„Ich freue mich, dass damit der doch recht schwierige Weg von der Stiftungsidee zur tatsächlich gelebten Haushaltsentlastung sichtbar abgeschlossen ist", sagt Frau Oberbürgermeisterin Helma Orosz und dankt Dr. Henry Hasenpflug für die Unterstützung seiner Behörde. Als absehbar war, dass die Einnahmen aus dem Verkauf der WOBA DRESDEN GmbH die, für eine Entschuldung notwendige Summe übersteigen würden, hatte der Stadtrat beschlossen, diese Mittel in zwei Stiftungen einzubringen. Mit diesen Stiftungen sollen der dauerhafte Erhalt des Dresden-Passes, der dauerhafte Erhalt des Behindertenfahrdienstes und die Förderung des Dresdner Kreuzchores gesichert werden. Jede Stiftung erhält einen Grundstock von 13,3 Millionen Euro. Das Vermögen der Stiftung muss wertmäßig in seinem Bestand und seiner Ertragskraft erhalten bleiben. Nur die Gewinne aus der Vermögensanlage und aus eventuellen Vermögensumschichtungen dürfen ganz oder teilweise zur Erfüllung des Stiftungszweckes eingesetzt werden.
Die Stiftungen haben zwei sehr wertvolle Ziele: Die Sicherung von Zuschüssen für sozial Schwache und den Schutz des Dresdner Kreuzchores. Mit der Sozialstiftung wird der Behindertenfahrdienst der Landeshauptstadt Dresden finanziert. Dieser ermöglicht schwerbehinderten Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung nicht die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und kein eigenes Fahrzeug besitzen, Fahrten beispielsweise für Besorgungen, zu Veranstaltungen oder zu Behörden. Für die Nutzer des Fahrdienstes ändert sich zu ihren bisherigen Abläufen nichts. Anträge können weiterhin im Sozialamt auf der Junghansstraße gestellt werden.
Gleiches gilt für die Nutzer des Dresden Passes. Für Inhaber des Dresden-Passes sichert die Stiftung Zuschüsse für den Erwerb einer Monatsfahrkarte, Zuschüsse zur Tagesverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schule, Zuschüsse zum Eintritt in städtische Bäder und Sportstätten, zum Besuch der Jugendkunstschule, zur Nutzungsgebühr der städtischen Bibliotheken und Zuschüsse zu Ferienfahrten sowie den kostenlosen Ferienpass. Diese, für viele einkommensschwache Familien, wichtige Unterstützung ist damit dauerhaft gesichert. Die „Stadtstiftung Dresdner Kreuzchor" dient mit ihren Zuwendungen der Förderung der künstlerischen und pädagogischen Aufgaben sowie der musikalischen Ausbildung der Chormitglieder und sichert auf diesem Weg den Erhalt der für die Stadt aus historischen und kulturellen Gründen bedeutenden Einrichtung.
Mit der Gründung der Stiftungen wird der Verwaltungshaushalt der Stadt entlastet und der Erhalt der Leistungen langfristig gesichert. Sollte die Stadt Dresden zum Beispiel durch den Wegfall von Einnahmen zukünftig in finanzielle Bedrängnis geraten, sind diese besonderen Aufgaben weiterhin finanziert und können damit nicht Gegenstand politischer Debatten um ihre Fortführung oder durch Haushaltssperren in ihrer Wirkung eingeschränkt werden. „Dresden hat damit die Möglichkeit genutzt, aus dem Einmaleffekt des Verkaufes der WOBA Dresden GmbH eine nachhaltige Einnahmesicherung für diese städtischen Leistungen zu erreichen", stellt Oberbürgermeisterin Helma Orosz fest.
Der Verkauf der WOBA DRESDEN GmbH überstieg die, für eine Entschuldung notwendige Summe. Der Stadtrat hatte beschlossen, diese Mittel in zwei Stiftungen einzubringen.
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