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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/02/pm_076.php 29.05.2015 01:46:27 Uhr 17.07.2024 08:45:50 Uhr

Preisanpassung bei Essenanbietern in Kindertageseinrichtungen

Die Speisenversorgung in kommunalen Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden wird seit 2000 auf Grund der Ausgliederung aller technischen Dienstleistungen durch Fremdfirmen durchgeführt. Die daraus erforderlichen vertraglich zu bindenden Leistungen beinhalten ein Gesamtpaket. Das besteht aus: Speisenversorgung für kommunale Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden (Herstellung, Lieferung, Bestellung, Kassierung) und Serviceleistungen zur Speisenversorgung kommunaler Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden (Wirtschaftsdienst). In diesem Jahr stehen 90 kommunale Kindertageseinrichtungen hinsichtlich der Speisenversorgung unter Vertrag.

Die genannten erforderlichen Leistungen werden durch die Catering-Firmen in zwei unterschiedlichen Formen erbracht. Erstens: Der Caterer liefert die Speisen an die Kita und führt den Wirtschaftsdienst Vorort selbst aus. Das bedeutet, der Mittagessenpreis beinhaltet bereits die 19 Prozent Mehrwertsteuer. Diese Caterer sind apetito, Volksküche Weißig, Sozialküche Lommatzsch, Kinderküche, Krankenhaus St. Joseph Stift, Wojo und März Menü.

Zweitens: Es besteht eine Kooperation zwischen der Catering-Firma (Lieferung der Speisen) und einem Wirtschaftsdienstleister (Wirtschaftsdienst Vorort). Das wiederum bedeutet, dass hier der Preis gesplittet wird: sieben Prozent für den Essenpreis und 19 Prozent für die Dienstleistung vor Ort. Das betrifft im Einzelnen die Firmen Sodexo, RWS und LaOla.

Das Finanzamt wurde durch die betroffenen Caterer Sodexo und RWS ersucht zu prüfen, ob eine Splittung der Mehrwertsteuer beibehalten werden kann. Eine Entscheidung steht bis heute noch aus.

Aufgrund des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelung am 1. Januar 2009 wird seitens der Firma Sodexo eine Angleichung der Mehrwertsteuer im Mittagessenpreis ab März 2009 erfolgen. Das sind pro Mittagessen zwischen 0,17 bis 0,23 Euro. Sollte das Finanzamt zugunsten der bisherigen Variante entscheiden, erfolgt dann die Rückvergütung an die Eltern.

Die Firma LaOla, ebenfalls Vertreter der zweiten Form, wird keine Mehrwertsteueranpassung durchführen. Das heißt bei einer eventuellen Nachforderung seitens des Finanzamtes trägt LaOla die vollen Kosten selbst.

Die Elternschaft entscheidet selbst, wer der Kita-Caterer ihrer Einrichtung sein soll und somit auch über die Art der Speisenversorgung. Ein gewünschter Wechsel der Firma durch die Mehrheit der Eltern muss dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen spätestens im August des laufenden Jahres schriftlich mitgeteilt werden. Nur so kann dann die fristgerechte Kündigung per 30. September zum 31. Dezember des laufenden Jahres eingehalten werden. Die Entscheidung der zukünftigen Catering-Firma wird nach der erforderlichen Leistungsausschreibung durch den Eigenbetrieb Kita von den Eltern getroffen.

14 841 Dresdnerinnen und Dresdner sind gegenwärtig Inhaber eines Dresden-Passes. Davon haben 2103 einen ermäßigten Essenpreis in der Kita beantragt und zahlen einen Eigenanteil am Mittagessen in Höhe von 1,53 Euro. Die Differenz zum tatsächlichen Mittagessenpreis erstattet die Landeshauptstadt. Steigt der Essenpreis oder der Mehrwertsteuersatz, steigt der Differenzbetrag in gleicher Höhe. Da es aber im Moment keine Klarheit darüber gibt, ob auch RWS Catering den Mehrwertsteuersatz anpasst und wie viele Kinder es letztendlich betrifft, können konkrete finanzielle Auswirkungen nicht benannt werden.

Mit der geänderten Dresden-Pass-Richtlinie vom 11. Dezember 2008 hat sich der Personenkreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert. Insofern hat auch eine größere Gruppe Dresdner Eltern einen Anspruch auf die Ermäßigung der Essenpreise in Kitas und Schulen. Insgesamt 1067 neue Dresden-Pässe wurden seit Beginn des Jahres neu ausgestellt.

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