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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/01/pm_079.php 29.05.2015 01:45:25 Uhr 17.07.2024 08:45:52 Uhr

Finanzielle Unterstützung bei auswärtiger Unterbringung - Für Schüler mit Hauptwohnsitz Dresden ist das städtische Schulverwaltungsamt zuständig

Internatsschüler an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschüler können für die auswärtige Unterbringung finanzielle Unterstützung erhalten. Das regelt die Sächsische Unterbringungsverordnung (SächsUVO) des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 18. Dezember 2008. Neu an der Förderung ist, dass der Antrag am Hauptwohnsitz des Schülers zu stellen ist und nicht mehr am Ort der Schule. Nach der Verwaltungs- und Funktionalreform sind seit 1. Januar 2009 die Landkreise und Kreisfreien Städte für die finanzielle Unterstützung zuständig. Darum bittet die Landeshauptstadt Dresden Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben, ihre Anträge an die Landeshauptstadt Dresden, Schulverwaltungsamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden zu richten. Weitere Auskünfte erhalten Interessierte unter Telefon (03 51) 4 88 92 76 und (03 51) 4 88 92 11. Darüber hinaus gelten folgende Änderungen: Für Berufsschüler sind keine Nachweise mehr über die Höhe der Ausgaben für die auswärtige Unterbringung, die seit dem 1. Januar 2009 anfallen, notwendig. Für Schüler mit Behinderung wird eine geringere Mindestgesamtwegezeit festgelegt. Für Schüler allgemeinbildender Schulen sind für den Grundbetrag in Höhe von 165 Euro keine Nachweise mehr über die Höhe der Ausgaben für die auswärtige Unterbringung, die seit dem 1. Januar 2009 anfallen, notwendig. Leistungen nach dem BAföG und der Sächsischen Unterbringungsverordnung können parallel bezogen werden. Die Anrechnung der Leistungen nach dem BAföG auf die Leistungen nach der Sächsischen Unterbringungsverordnung erfolgt dabei nicht in voller Höhe. Anträge von Schülern mit Hauptwohnsitz in Dresden, die bis 31. Dezember 2008 bei der Sächsischen Bildungsagentur gestellt wurden und noch nicht abschließend bearbeitet sind, hat die Landeshauptstadt Dresden übernommen. Anträge von Schülern mit Hauptwohnsitz in Dresden, die sich auf Ausgaben im Jahr 2008 beziehen, sind seit dem 1. Januar 2009 beim Schulverwaltungsamt zu stellen (Adresse siehe oben). Dafür gelten die Bedingungen der alten Förderrichtlinie für Berufs- und Internatsschüler. Die Sächsische Unterbringungsverordnung ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Seiten 945 und 946) veröffentlicht. Die neuen Formulare und Merkblätter gibt es sowohl bei den zuständigen Behörden als auch auf dem Sächsischen Bildungsserver www.sachsen-macht-schule.de/schule/formulare.

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