Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/01/pm_069.php 29.05.2015 01:45:20 Uhr 19.10.2024 04:59:53 Uhr

Entwurf für neue Gehölzschutzsatzung vorgestellt

Im Umweltausschuss wird den Stadträten heute der Entwurf für die neue Gehölzschutzsatzung vorgestellt. „Wir wollen den Regelungsdschungel lichten, aber auf jeden Fall das wertvolle Grün in unserer Stadt erhalten. Daher setzen wir großes Vertrauen in die Bürger, die mehr Eigenverantwortung bekommen. Außerdem soll der praktische Vollzug der Satzung verbessert werden,“ so Bürgermeister Dirk Hilbert.

Die Gehölzschutzsatzung hat das Ziel, den wertvollen Gehölzbestand in der Landeshauptstadt Dresden als wesentlichen Teil des Naturhaushaltes zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Damit entspricht die Landeshauptstadt dem Sächsischen Naturschutzgesetz. Die Satzung ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung und Mehrung des Gehölzbestandes in der Großstadt, aber auch zur Beratung und Hilfestellung für die Eigentümer und Bürger. Sie unterstützt die Förderung des weichen Standortfaktors „Grün“ und die Minderung von Umweltproblemen, die sich aus der Verdichtung der Stadt und dem allgemeinen Klimawandel ergeben.

Was ändert sich? Künftig sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe über dem Erdboden durch die Satzung geschützt – das bedeutet, dass die Grundstückseigentümer die Verantwortung für Bäume bis 80 cm Stammumfang selbst tragen. Die alte Satzung gab das Maß 30 cm Stammumfang vor. Ebenfalls geschützt sind Großsträucher und Klettergehölze mit einem Stammumfang ab 30 cm unmittelbar über dem Erdboden und Hecken ab 2 m Höhe, ab 2 m Breite und ab 10 m Länge. Mit diesen neuen Regelungen können die Grundstückseigentümer in wesentlich stärkerem Maße eigenständig über die Gestaltung ihrer Außenanlagen entscheiden. „Mit dieser Größenordnung nähern wir uns den Regelungen in den meisten Großstädten. Wir haben Vertrauen in die Bürger, dass sie sorgsam mit dem Bestand umgehen, denn sie wissen das Grün in unserer Stadt zu schätzen,“ erklärt Hilbert.

Außerdem ist die neue Satzung besser lesbar, u.a. dadurch dass die Erläuterungen zu geschützten Standorten, verbotenen und zulässigen Handlungen sowie zu Ersatzpflanzungen jetzt als Anlagen der Satzung beigefügt sind. Die neue Satzung bringt also Erleichterungen für Grundstücksbesitzer und die Verwaltung. Die Fachleute schätzen, dass die Zahl von bisher rund 4500 Fällanträge pro Jahr sich um ein Drittel reduzieren wird.

Nach der Beratung der Satzung im Umweltausschuss wird die Satzung entsprechend der Regelung des Sächsischen Naturschutzgesetzes öffentlich ausgelegt. Die Vorstellungen der Vertreter von Naturschutzverbänden, Siedlervereinen und des Stadtverbandes der Dresdner Gartenfreunde hatte das Umweltamt im Rahmen einer Vorabbeteiligung der Öffentlichkeit bereits Ende Dezember entgegengenommen und in die neue Satzung einfließen lassen. Der Stadtrat wird nach Beendigung der öffentlichen Auslage und der Prüfung und Abwägung von Anregungen und Mitteilungen voraussichtlich im Frühsommer über die Satzung befinden.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden