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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2009/01/pm_027.php 29.05.2015 01:44:50 Uhr 17.07.2024 08:47:01 Uhr

Kindertagespflege: Dresden erhöhte 2008 Aufwendungsersatz und gewährt 2009 Vorschüsse

Damit das Betreuungsangebot trotz neuer Steuerpflicht stabil bleibt  

 

Ab diesem Jahr haben alle Tagesmütter und -väter ihre Einkünfte zu versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Herkunft der Einnahmen - privat oder öffentlich. Wirksam wird dies mit der Einkommensteuererklärung für 2009, die bis zum 31. Mai 2010 abgegeben werden muss. Ab 1. Januar 2009 ist somit auch die Geldleistung, die Tagespflegepersonen von der Landeshauptstadt Dresden als Träger der öffentlichen Jugendhilfe beziehen, als steuerpflichtige Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit gemäß Paragraf 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern. Das betrifft rund 300 Tagesmütter und -väter in Dresden, die derzeit 1 244 Mädchen und Jungen betreuen. Die Erlaubnis wird befristet auf fünf Jahre für maximal fünf Kinder bis zu drei Jahren erteilt.

Um nachteilige Auswirkungen der steuerlichen Neuregelung auf das bestehende Betreuungsangebot zu vermeiden, hat die Bundesregierung mit den Bundesländern ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Es regelt die Übernahme der hälftigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge durch den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Erstattungsbeträge sind gemäß Paragraf 3 EStG steuerfrei.

Bereits ab 2008 erhöhte die Landeshauptstadt Dresden ihren Aufwendungsersatz für Tagespflegepersonen in der Kinderbetreuung. Für eine neunstündige Betreuungszeit stieg er von vorher 428 auf 480 Euro pro Kind und Monat. Das ergibt maximal 2 400 Euro monatlich bei fünf Kindern. Ab Januar 2009 zahlt die Stadt nun zusätzlich zu diesem Aufwendungsersatz pauschale Vorschüsse zur hälftigen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von monatlich 74 Euro, vorbehaltlich der noch nachzuweisenden Aufwendungen und tatsächlich entstehenden Beitragspflichten. Weiterhin wird von der Landeshauptstadt Dresden ein monatlicher Vorschuss zur hälftigen Rentenversicherung in Höhe von 40 Euro für jedes betreute Kind unabhängig von der Betreuungszeit gewährt. Außerdem bleibt die Erstattung der nachgewiesenen Beiträge zur Unfallversicherung erhalten.

Nach Auskunft von Sozialbürgermeister Martin Seidel sind 2009 Ausgaben von 650 000 Euro zusätzlich dafür veranschlagt. Er betont: „Es ist ein primäres Anliegen der sächsischen Landeshauptstadt, das Tagespflegeangebot für die Jüngsten zu erhalten und weiterzuentwickeln."

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